Wie können Sie den Verlust von Ansprüchen vermeiden?
Sie haben keinen Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn sie den Anspruch auf die Leistung nicht innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend machen.
Die Frist beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Ablehnung des Versicherers. Die Rechtsfolgen der Fristversäumnis treten nur ein, wenn der Versicherer dabei auf die Notwendigkeit der fristgerechten gerichtlichen Geltendmachung hingewiesen hat.
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