Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?
Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Personen
kann der Versicherer seine Leistung nicht erbringen.
Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht
herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person
unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen
befolgen und den Versicherer unterrichten.
Die vom Versicherer übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder
die versicherte Person wahrheitsgemäß ausfüllen und
unverzüglich zurücksenden; vom Versicherer darüber hinaus
geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher
Weise erteilt werden.
Werden Ärzte vom Versicherer beauftragt, muss sich die versicherte
Person auch von diesen untersuchen lassen. Die
notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen
Verdienstausfalles trägt der Versicherer
- bei Invalidität bis zu 10 Promille der versicherten Summe
- bei Übergangsleistung bis zu 5 Prozent der versicherten Summe
- bei Tagegeld bis zu drei Tagegeldsätzen
- bei Krankenhaustagegeld bis zu fünf Krankenhaustagegeldsätzen
Die Ärzte, welche die versicherte Person - auch aus anderen
Anlässen - behandelt oder untersucht haben, andere
Versicherer, Versicherungsträger und Behörden sind zu
ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist dies dem Versicherer innerhalb
von 48 Stunden zu melden, auch wenn dem Versicherer der Unfall
schon angezeigt war. Die Frist von 48 Stunden beginnt
mit der Kenntnis des Versicherungsnehmers oder dessen
Rechtsnachfolger.
Dem Versicherer ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine
Obduktion durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt vornehmen
zu lassen.
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