Todesfallleistung
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:
Voraussetzungen für die Leistung:
Die versicherte Person ist infolge des Unfalles innerhalb eines Jahres gestorben.
Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist dies dem Versicherer innerhalb von 48 Stunden zu melden, auch wenn der Unfall dem Versicherer schon angezeigt war. Die Frist von 48 Stunden beginnt mit der Kenntnis des Versicherungsnehmers oder dessen Rechtsnachfolger.
Dem Versicherer ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.
Höhe der Leistung:
Die Todesfallleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
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