Rücktritt
Voraussetzungen und Ausübung des Rücktritts
Unvollständige und unrichtige Angaben zu den gefahrerheblichen
Umständen berechtigen den Versicherer, vom Versicherungsvertrag
zurückzutreten (mit allen Folgen). Dies gilt auch dann, wenn
ein Umstand nicht oder unrichtig angezeigt wurde, weil
Sie sich der Kenntnis der Wahrheit arglistig entzogen
haben.
Der Rücktritt kann nur innerhalb eines Monats erfolgen.
Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Versicherer von der
Verletzung der Anzeigepflicht Kenntnis erlangt hat. Der
Rücktritt erfolgt durch Erklärung Ihnen gegenüber.
Ausschluss des Rücktrittsrechts
Der Versicherer hat kein Rücktrittsrecht, wenn er die nicht angezeigten
gefahrerheblichen Umstände oder deren unrichtige
Anzeige kannte.
Dasselbe gilt, wenn Sie nachweisen, dass die unrichtigen
oder unvollständigen Angaben weder von Ihnen
noch von Ihrem Bevollmächtigten schuldhaft gemacht
wurden.
Hatten Sie die gefahrerheblichen Umstände anhand
schriftlicher vom Versicherer gestellter Fragen anzuzeigen, kann der Versicherer einer unterbliebenen Anzeige eines Umstands,
nach dem nicht ausdrücklich gefragt worden ist, nur zurücktreten,
wenn dieser Umstand entweder von Ihnen
oder von Ihrem Bevollmächtigten arglistig verschwiegen
wurde.
Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung über Gefahrumstände anzufechten, bleibt jedoch über den gesamten Versicherungszeitraum unberührt.
Zurück zur Lexikon Startseite