Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten?
Wird eine nach Eintritt eines Unfalles zu erfüllende Obliegenheit verletzt, verlieren Sie den Versicherungsschutz, es sei denn, Sie haben die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt. Es gilt nicht als Obliegenheitsverletzung, wenn bei zunächst geringfügig erscheinenden Unfallverletzungen nicht unverzüglich ein Arzt aufgesucht wird, sondern erst dann, sobald die Verletzungsfolgen als nicht geringfügig erkennbar sind.
Bei grob fahrlässiger Verletzung von Obliegenheiten behalten Sie insoweit den Versicherungsschutz, als die Verletzung weder Einfluss auf die Feststellung des Leistungsfalls noch auf die Bemessung der Leistung gehabt hat. Bei vorsätzlicher Verletzung von Obliegenheiten behalten Sie in diesen Fällen den Versicherungsschutz insoweit nur, wenn die Verletzung nicht geeignet war, Interessen des Versicherers ernsthaft zu beeinträchtigen, oder wenn Sie kein erhebliches Verschulden trifft.
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