Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift oder Mitteilungen an den Versicherer?
Alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklärungen müssen Sie in Textform (schriftlich oder in anderer lesbarer Form) abgeben. Sie sollen an die Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet werden.
Haben Sie eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie Ihnen ohne die Anschriftenänderung bei regelmäßiger Beförderung zugegangen sein würde.
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