Statt des in der ärztlichen Einweisung genannten, nächstgelegenen, günstigsten, geeigneten Krankenhauses können Sie mit Hilfe einer Krankenhauszusatzversicherung aus persönlichen Gründen ein anderes wählen.
Immer mehr Menschen finden die freie Krankenhauswahl sehr wichtig und vertrauen dabei den Informationen aus dem Internet oder dem Rat von Freunden oder Verwandten.
Die empfohlenen Kliniken können dabei Spezialkliniken sein, aber auch das subjektive Empfinden, sich gut versorgt zu fühlen, spielt bei der Klinikwahl eine wichtige Rolle.
Wichtig: Hat das gewünschte Wahlkrankenhaus einen höheren allgemeinen Pflegesatz als das in der Einweisung genannte, müssen die daraus entstehenden Differenzkosten vom Patienten selbst getragen werden
(§ 39 Abs. 2 SGB V).
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