Die Krankenhauszusatzversicherung SZ + SZE der Württembergischen erstattet die Kosten für Einbettzimmer- Unterbringung, Chefarzt- und Belegarztbehandlung und ambulante Operationen, nachdem die gesetzliche Krankenkasse die Grundleistungen übernommen hat.
Der Tarif kann auch ergänzend zu einer bestehenden privaten Krankenversicherung beantragt werden, sofern in der privaten Krankenversicherung nur stationäre Regelleistungen, Mehrbettzimmer ohne Wahlarztleistungen versichert sind.
![]() Württembergische SZR + SZE |
Keine Wartezeit | |
Keine Wartezeit | |
Ja | |
Ja | |
Mehrkosten Liegendtransporte | Ja, wenn Voraussetzungen der Württembergischen erfüllt |
Aufteilung Behandlungskosten | Regelversorgung durch GKV, Wahlleistung durch Zusatzversicherung |
Erstattung 10 EUR Zuzahlung | Nein |
Kur- und Anschlussheilbehandlung | Ja |
Besonderheiten | Ja |
Anzeigepflicht Krankenhausaufenthalt? | Nein |
Aufteilung der Kosten | Regelversorgung durch PKV Grundtarif, Wahlleistung durch Zusatzversicherung |
Kur- und Anschlussheilbehandlung | Ja |
Besonderheiten | Ja |
Anzeigepflicht Krankenhausaufenthalt? | Nein |
Aufteilung der Kosten | Regelversorgung durch PKV Grundtarif, Wahlleistung durch Zusatzversicherung |
Erstattung Chefarzt | Ja, zu 100% |
Chefarzterstattung über Höchstsatz | Ja, ohne Begrenzung |
Erstattung Belegarzt | Ja, zu 100 % |
Belegarzterstattung über Höchstsatz | Ja, keine Begrenzung |
Ambulante Operationen | Ja, zu 100% |
Ambulante OP über Höchstsatz | Ja, keine Begrenzung |
Vor- und nachstationäre Behandlung | Ja, gemäß § 115 a SGB V |
Ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung | Ja, zu 100% |
Aufnahme- und Abschlussuntersuchung über Höchstsatz | Ja, keine Begrenzung |
Stationäre Psychotherapie | Ja |
Ersatzkrankenhaustagegeld Wegfall Chefarzt | Ja, 50 EUR pro Tag |
Erstattung Chefarzt | Ja, zu 100% |
Chefarzterstattung über Höchstsatz | Ja, ohne Begrenzung |
Erstattung Belegarzt | Ja, zu 100 % |
Belegarzterstattung über Höchstsatz | Ja, keine Begrenzung |
Ambulante Operationen | Ja, zu 100% |
Ambulante OP über Höchstsatz | Ja, keine Begrenzung |
Vor- und nachstationäre Behandlung | Ja, gemäß § 115 a SGB V |
Ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung | Ja, zu 100% |
Aufnahme- und Abschlussuntersuchung über Höchstsatz | Ja, keine Begrenzung |
Stationäre Psychotherapie | Ja |
Ersatzkrankenhaustagegeld Wegfall Chefarzt | Ja, 50 EUR pro Tag |
Konstante Beiträge im Alter? | Steigend, da ohne Alterssparanteil |
Stiftung Warentest (Finanztest) | Der Tarif wurde nicht getestet |
Unterkunftsleistungen | 100% im Einbettzimmer |
Freie Krankenhauswahl | Ja, 100% der Mehrkosten |
Gemischte Heilanstalten? | Ja |
Reine Privatklinik | Ja, ohne allgemeine Krankenhausleistungen |
Ersatzkrankenhaustagegeld Wegfall 1- oder 2 Bett | Ja, bis 50 EUR pro Tag |
Rooming In | Ja, bei Kindern bis zum 15. Lebensjahr |
Unterkunftsleistungen | 100% im Einbettzimmer |
Freie Krankenhauswahl | Ja, 100% der Mehrkosten |
Gemischte Heilanstalten? | Ja |
Reine Privatklinik | Ja, für Einbettzimmer und Chefarztbehandlung. Die allgemeinen Krankenhausleistungen müssen aus Ihrem PKV-Grundtarif erfolgen. |
Ersatzkrankenhaustagegeld Wegfall 1- oder 2 Bett | Ja, bis 50 EUR pro Tag |
Rooming In | Ja, bei Kindern bis zum 15. Lebensjahr |
Mindestversicherungsdauer | 2 Jahre |
Kündigungsfristen | 3 Monate |
Wechsel GKV | Keine Auswirkung |
Statuswechsel GKV | Keine Auswirkung |
Umzug ins Ausland | Beendet Zusatzversicherung |
Weltweiter Versicherungsschutz? | Nein |
Tarife mit Gesundheitsfragen? | Ja |
Kinder unter 18? | Ja |
Sicher versichert? | Ja |
Gesundheitsfragen | Ja, Gesundheitsfragen |
Versichertenkarte (Chipkarte) | Ja |
Kündigung PKV-Grundtarif | Weiterführung mit anderem PKV-Grundtarif oder Beendigung der Zusatzversicherung |
Leistungsanspruch ab? | Sofort, keine Wartezeit |
Leistungsanspruch ab? | 8 Monate, nur für Psychotherapie u. Entbindung |
Erlass Wartezeiten | Ja |
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Nein, im Tarif Württembergische SZR + SZE ist grundsätzlich keine Wartezeit vorgesehen, nur für psychotherapeutische Behandlungen und Entbindung besteht eine Wartezeit von 8 Monaten.
Nein, im Tarif Württembergische SZR + SZE ist grundsätzlich keine Wartezeit vorgesehen, nur für psychotherapeutische Behandlungen und Entbindung besteht eine Wartezeit von 8 Monaten.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Die Württembergische verzichtet auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes (Teil III TB SZR Abs. 12.1, Teil III TB SZE Abs. 3.1).
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Die Württembergische verzichtet auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes (Teil III TB SZR Abs. 12.1, Teil III TB SZE Abs. 3.1).
Nein, Krankentransport-Mehrkosten werden nicht erstattet.
Erstattungsfähig ist ausschließlich der Krankentransport für die Verlegung in ein anderes Krankenhaus innerhalb Deutschlands. Voraussetzung hierbei ist, dass die vollstationäre Behandlung nach der Verlegung noch mindestens sieben Tage dauert.
Ja, nach einer Vertragslaufzeit von mindestens fünf Jahren, längstens aber bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres, haben Sie jederzeit das Recht, auf Antrag zum 01. des auf die Antragstellung folgenden Monats ohne erneute Gesundheitsprüfung vom Tarifbaustein SZR in den leistungsidentischen Baustein SZ mit Alterungsrückstellungen zu wechseln.
Sie können der Umstellung auch widersprechen, verlieren dadurch aber den Anspruch auf den Wechsel in den Tarif SZ ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Ja, erstattungsfähig sind auch Leistungen von Beleghebammen / Belegentbindungspflegern sowie von freiberuflichen Hebammen und Entbindungspflegern, wenn die Gebühren im Rahmen der dafür geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung liegen.
In Ihrer privaten Grundversicherung haben Sie die Regelleistungen für die Unterbringung im Mehbettzimmer versichert. Ihre private Grundversicherung trägt die Kosten wie sie gemäß DRG Fallpauschale für eine medizinisch notwendige und zweckmäßig ausreichende Regelversorgung anfallen.
Nachdem ihre private Krankenkasse die Kosten für die Regelversorgung übernommen hat, erstattet Ihre Zusatzversicherung die Kosten für die versicherten Wahlleistungen, Einbettzimmer und Chefarztbehandlung.
Ja, Wahlleistungskosten werden dann übernommen, wenn sie im Zusammenhang mit einer Anschlussheilbehandlung anfallen. Voraussetzung ist, dass der Anschlussheilbehandlung eine mit dieser in Zusammenhang stehende stationäre Krankenhausbehandlung vorausgegangen ist und die Anschlussheilbehandlung spätestens 14 Tage nach der Entlassung aus der stationären Krankenhausbehandlung beginnt.
Ja, nach einer Vertragslaufzeit von mindestens fünf Jahren, längstens aber bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres, haben Sie jederzeit das Recht, auf Antrag zum 01. des auf die Antragstellung folgenden Monats ohne erneute Gesundheitsprüfung vom Tarifbaustein SZR in den leistungsidentischen Baustein SZ mit Alterungsrückstellungen zu wechseln.
Sie können der Umstellung auch widersprechen, verlieren dadurch aber den Anspruch auf den Wechsel in den Tarif SZ ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Ja, erstattungsfähig sind auch Leistungen von Beleghebammen / Belegentbindungspflegern sowie von freiberuflichen Hebammen und Entbindungspflegern, wenn die Gebühren im Rahmen der dafür geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung liegen.
Kundenfreundliche Regelung:
Auf die Pflicht zur Anzeige einer Krankenhausbehandlung innerhalb von 10 Tagen wird verzichtet.
Auch wenn Sie durch diese Regelung von der Meldepflicht befreit sind, sollten Sie im eigenen Interesse jede geplante Krankenhausbehandlung, die keine Notfallaufnahme ist, rechtzeitig vor ihrem Antritt anzeigen, damit der Versicherer eine verbindliche Leistungszusage erteilen kann.
Aufenthalte in reinen Geburtshäusern sind immer rechtzeitig vorher anzumelden, da diese nicht zu den im Bundesregister für Krankenhäuser aufgeführten Kliniken gehören und deshalb eine Zusage des Versicherers notwendig machen.
In Ihrer privaten Grundversicherung haben Sie die Regelleistungen für die Unterbringung im Mehbettzimmer versichert. Ihre private Grundversicherung trägt die Kosten wie sie gemäß DRG Fallpauschale für eine medizinisch notwendige und zweckmäßig ausreichende Regelversorgung anfallen.
Nachdem ihre private Krankenkasse die Kosten für die Regelversorgung übernommen hat, erstattet Ihre Zusatzversicherung die Kosten für die versicherten Wahlleistungen, Einbettzimmer und Chefarztbehandlung.
Ja, bei wirksamer individueller Wahlleistungsvereinbarung ist das Arzthonorar nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte begrenzt.
Die Wahlleistungsvereinbarung wird zusätzlich zum Krankenhausaufnahmevertrag geschlossen. Die zusätzlichen Kosten für besondere Leistungen dürfen vom behandelnden Arzt nämlich nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn dies zuvor mit dem Patienten schriftlich vereinbart wurde. Die Wahlleistungsvereinbarung muss unterschrieben werden, bevor die Wahlleistung erbracht wird, sonst muss der Patient diese Leistungen nicht bezahlen.
100 % für die gesondert berechnete ärztliche Leistung.
Ja, bei wirksamer individueller Honorarvereinbarung ist das Belegarzthonorar nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte begrenzt.
Die Honorarvereinbarung wird zusätzlich zum Krankenhausaufnahmevertrag geschlossen. Die zusätzlichen Kosten für besondere Leistungen dürfen vom Belegarzt nur in Rechnung gestellt werden, wenn der Patient nach vorheriger Aufklärung ausdrücklich eine Privatabrechnung verlangt.
100 %. Bei einer ambulanten Operation, die eine an sich gebotene vollstationäre Heilbehandlung ersetzt, werden die Aufwendungen für privatärztliche Behandlungen zu 100 % ersetzt.
Erstattungsfähig sind Kosten für ambulante Operationen durch Ärzte, die am Krankenhaus angestellt sind sowie durch Belegärzte. Eine Vorleistung Ihres PKV-Grundtarifs wird in Abzug gebracht.
Ja, bei wirksamer individueller Wahlleistungsvereinbarung ist das Arzthonorar nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte begrenzt.
Die Wahlleistungsvereinbarung wird zusätzlich zum Krankenhausaufnahmevertrag geschlossen. Die zusätzlichen Kosten für besondere Leistungen dürfen vom behandelnden Arzt nämlich nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn dies zuvor mit dem Patienten schriftlich vereinbart wurde. Die Wahlleistungsvereinbarung muss unterschrieben werden, bevor die Wahlleistung erbracht wird, sonst muss der Patient diese Leistungen nicht bezahlen.
Ja, die Aufwendungen sind auch bei vor- und nachstationären Behandlungen gemäß § 115 a SGB V erstattungsfähig. Dadurch ist z.B. sichergestellt, dass auch eine von dem Operateur durchgeführt Vor- oder Nachuntersuchung abgerechnet werden kann.
Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung begrenzt. Die nachstationäre Behandlung darf sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung nicht überschreiten.
Ja, ersetzt werden 100 % der Aufwendungen für die ambulant unmittelbar vor oder nach einer ersatzpflichtigen Krankenhausbehandlung durchgeführte einmalige Aufnahme- und Abschlussuntersuchung durch den abrechnungsberechtigten Krankenhaus- oder Belegarzt. Eine Vorleistung Ihres PKV-Grundtarifs wird in Abzug gebracht.
Ja, bei wirksamer individueller Wahlleistungsvereinbarung ist das Arzthonorar nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte begrenzt.
Die Wahlleistungsvereinbarung wird zusätzlich zum Krankenhausaufnahmevertrag geschlossen. Die zusätzlichen Kosten für besondere Leistungen dürfen vom behandelnden Arzt nämlich nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn dies zuvor mit dem Patienten schriftlich vereinbart wurde. Die Wahlleistungsvereinbarung muss unterschrieben werden, bevor die Wahlleistung erbracht wird, sonst muss der Patient diese Leistungen nicht bezahlen.
Ja, die versicherten Leistungen werden bei medizinischer Notwendigkeit auch bei stationärer Psychotherapie tarifgemäß erbracht.
Ja, Sie erhalten pro Tag 50 EUR Krankenhausersatztagegeld, wenn Sie ganz auf privatärztliche Behandlung verzichten. Aufnahme- und Entlassungstag gelten je als ein voller Tag. Für Kinder werden die Beträge ungekürzt ausgezahlt.
Der Tarif SZR ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert.
Es gibt sechs Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte, die das 21., 26., 31., 36., 41., bzw. 46. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.Während der Versicherungsdauer im Gesundheitswesen eintretende Kostensteigerungen können, so wie bei allen anderen Versicherern auch, Beitragsanpassungen nötig machen.
Nach einer Vertragslaufzeit von mindestens fünf Jahren, längstens aber bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres, haben Sie jederzeit das Recht, auf Antrag zum 01. des auf die Antragstellung folgenden Monats ohne erneute Gesundheitsprüfung vom Tarifbaustein SZR in den leistungsidentischen Baustein SZ mit Alterungsrückstellungen zu wechseln.
Sie können der Umstellung auch widersprechen, verlieren dadurch aber den Anspruch auf den Wechsel in den Tarif SZ ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Der Tarif SZE ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
Während der Versicherungsdauer im Gesundheitswesen eintretende Kostensteigerungen können, so wie bei allen anderen Versicherern auch, Beitragsanpassungen nötig machen.
Der Tarif wurde nicht getestet.
100 % für die gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Einbettzimmer.
Ja, die Württembergische leistet auch ohne vorherige schriftliche Zusage, wenn
100 % für die gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Einbettzimmer.
Wichtig: Wenn Ihr Vollkosten-Grundtarif bereits Leistungen für eine verbesserte Unterbringung im Krankenhaus vorsieht, können Sie den Tarif SZR + SZE nicht abschließen. Wir empfehlen Ihnen stattdessen den Abschluss einer Krankenhaustagegeld-Versicherung mit einer Leistung von mindestens 40 EUR pro Tag. Mit den daraus erbrachten Leistungen können Sie dann zusätzlich enstehende Kosten für Unterkunftsleistungen abdecken.
Im Tarif SZR + SZE erstattet die Württembergische 100 % der Mehrkosten.
Verbleiben bei der Wahl eines anderen als in der ärztlichen Einweisung genannten Krankenhauses nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse Kosten für die Allgemeine Pflegeklasse, so sind diese für Krankenhäuser in der Bundesrepublik Deutschland erstattungsfähig.
Ja, die Württembergische leistet auch ohne vorherige schriftliche Zusage, wenn
a) es sich um eine Notfalleinweisung handelte,
b) die Krankenanstalt das einzige Versorgungskrankenhaus in der Umgebung des Wohnortes des Versicherten war oder
c) während des Aufenthaltes in der Krankenanstalt eine akute Erkrankung auftrat, die eine medizinisch notwendige stationäre Behandlung erforderlich machte.
Ja, die vereinbarten Leistungen für Chefarztbehandlung und Unterbringung werden von der Württembergischen auch bei Unterbringung und Behandlung in einer reinen Privatklinik erstattet, sofern diese unter ständiger ärztlicher Leitung steht, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügt und Krankenakten führt. Erstattet werden die verbleibenden Restkosten nach Abzug der allgemeinen Krankenhausleistungen.
Sofern Ihr PKV-Grundtarif Kosten für die allgemeinen Krankenhausleistungen in einer Privatklinik nicht vollständig abdeckt, müssen Sie verbleibenden Kosten selbst übernehmen.
Ja, Sie erhalten pro Tag 20 EUR Krankenhausersatztagegeld, wenn Sie auf ein Einbettzimmer verzichten. Bei Unterbringung in einem Zimmer mit mehr als 2 Betten erhalten Sie zusätzlich das Ersatzkrankenhaustagegeld aus dem Tarifbaustein SZR in Höhe von 30 EUR. Aufnahme- und Entlassungstag gelten je als ein voller Tag. Für Kinder werden die Beträge ungekürzt ausgezahlt. Bei Behandlungen auf der Intensiv- oder Säuglingsstation besteht jedoch kein Anspruch auf Krankenhausersatztagegeld.
Ja, sofern das im Tarif SZR + SZE versicherte Kind das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, werden die Unterbringungs- und Verpflegungskosten für einen als Begleitperson stationär aufgenommenen Elternteil übernommen.
Wichtig zu wissen:
Wenn der aufnehmende Krankenhausarzt die Begleitung des Kindes durch ein Elternteil befürwortet und ein Elternteil als Begleitperson mit aufnimmt werden die Unterbringungskosten für den begleitenden Elternteil von der gesetzlichen Krankenversicherung des Kindes übernommen. Dies geschieht inzwischen nahezu regelmäßig, da die Krankenhäuser froh darüber sind dass Kinder und insbesondere Kleinkinder von den Eltern betreut werden, sodass sich das ohnehin knappe Krankenhauspersonal anderen Aufgaben widmen kann.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Wenn Sie Ihre private Grundversicherung kündigen und sich bei einem anderen privaten Krankenversicherer im Grundsegment versichern, kann die Zusatzversicherung bestehen bleiben, muss bei dem neuen Versicherer bei Antragstellung aber angegeben werden. Wenn Sie Mitglied in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung werden, können Sie bei der Württembergischen im Tarif SZR + SZE versichert bleiben, müssen den Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung aber melden. Wenn Sie Ihre Krankenversicherung in Deutschland komplett beenden, weil Sie z. B. ins Ausland verziehen, haben Sie ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.