"Befriedigend (3,1)" lautet das Urteil der Finanztest 12/18
Die Krankenhauszusatzversicherung MediClinic Premium der Gothaer erstattet die Kosten für Ein- Zweibettzimmer- Unterbringung, Chefarztbehandlung und ambulante Operationen, nachdem die gesetzliche Krankenkasse die Grundleistungen übernommen hat.
Der Tarif kann auch ergänzend zu einer bestehenden privaten Krankenversicherung beantragt werden, sofern in der privaten Krankenversicherung nur stationäre Regelleistungen, Mehrbettzimmer ohne Wahlarztleistungen versichert sind.
In diesem Tarif verzichtet die Gothaer auf Wartezeiten.
![]() Gothaer MediClinic Premium |
Keine Wartezeit | |
Keine Wartezeit | |
Ja | |
Ja | |
Mehrkosten Liegendtransporte | Ja, bis nächstgelegen, geeignet |
Aufteilung Behandlungskosten | Regelversorgung durch GKV, Wahlleistung durch Zusatzversicherung |
Erstattung 10 EUR Zuzahlung | Ja |
Kur- und Anschlussheilbehandlung | Nein |
Anzeigepflicht Krankenhausaufenthalt? | Nein |
Aufteilung der Kosten | Regelversorgung durch PKV Grundtarif, Wahlleistung durch Zusatzversicherung |
Kur- und Anschlussheilbehandlung | Nein |
Anzeigepflicht Krankenhausaufenthalt? | Nein |
Aufteilung der Kosten | Regelversorgung durch PKV Grundtarif, Wahlleistung durch Zusatzversicherung |
Erstattung Chefarzt | Ja, zu 100% |
Chefarzterstattung über Höchstsatz | Ja, ohne Begrenzung |
Erstattung Belegarzt | Keine Leistung |
Belegarzterstattung über Höchstsatz | Keine Leistung |
Ambulante Operationen | Ja, 100 % |
Ambulante OP über Höchstsatz | Ja, keine Begrenzung |
Vor- und nachstationäre Behandlung | Ja, gemäß § 115 a SGB V |
Ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung | Ja, zu 100% |
Aufnahme- und Abschlussuntersuchung über Höchstsatz | Ja, keine Begrenzung |
Stationäre Psychotherapie | Ja |
Ersatzkrankenhaustagegeld Wegfall Chefarzt | Ja, 20 EUR pro Tag |
Erstattung Chefarzt | Ja, zu 100% |
Chefarzterstattung über Höchstsatz | Ja, ohne Begrenzung |
Erstattung Belegarzt | Keine Leistung |
Belegarzterstattung über Höchstsatz | Keine Leistung |
Ambulante Operationen | Nein, nur bei § 115 b SGB V |
Ambulante OP über Höchstsatz | Ja, keine Begrenzung |
Vor- und nachstationäre Behandlung | Ja, gemäß § 115 a SGB V |
Ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung | Ja, zu 100% |
Aufnahme- und Abschlussuntersuchung über Höchstsatz | Ja, keine Begrenzung |
Stationäre Psychotherapie | Ja |
Ersatzkrankenhaustagegeld Wegfall Chefarzt | Ja, 20 EUR pro Tag |
Konstante Beiträge im Alter? | Sofort konstant, da mit Alterssparanteil |
Stiftung Warentest (Finanztest) | Befriedigend (3,1)" |
Unterkunftsleistungen | 100% im Ein- und Zweibettzimmer |
Freie Krankenhauswahl | Ja, 100% der Mehrkosten |
Gemischte Heilanstalten? | Ja |
Reine Privatklinik | Ja, ohne allgemeine Krankenhausleistungen |
Ersatzkrankenhaustagegeld Wegfall 1- oder 2 Bett | Ja, 20 EUR pro Tag |
Rooming In | Ja, bei Kindern bis zum 10. Lebensjahr |
Unterkunftsleistungen | 100% im Einbettzimmer |
Freie Krankenhauswahl | Ja, 100% der Mehrkosten |
Gemischte Heilanstalten? | Ja |
Reine Privatklinik | Ja, für Einbettzimmer und Chefarztbehandlung. Die allgemeinen Krankenhausleistungen müssen aus Ihrem PKV-Grundtarif erfolgen. |
Ersatzkrankenhaustagegeld Wegfall 1- oder 2 Bett | Ja, 20 EUR pro Tag |
Rooming In | Ja, bei Kindern bis zum 10. Lebensjahr |
Mindestversicherungsdauer | 2 Jahre |
Kündigungsfristen | 3 Monate |
Wechsel GKV | Keine Auswirkung |
Statuswechsel GKV | Keine Auswirkung |
Umzug ins Ausland | Beendet Zusatzversicherung |
Weltweiter Versicherungsschutz? | Nein |
Tarife mit Gesundheitsfragen? | Ja |
Kinder unter 18? | Ja |
Sicher versichert? | Ja |
Gesundheitsfragen | Ja, Gesundheitsfragen |
Versichertenkarte (Chipkarte) | Ja |
Kündigung PKV-Grundtarif | Weiterführung mit anderem PKV-Grundtarif oder Beendigung der Zusatzversicherung |
Leistungsanspruch ab? | Sofort, keine Wartezeit |
Leistungsanspruch ab? | Keine Wartezeit |
Erlass Wartezeiten | Keine Wartezeit |
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Nein, im Tarif Gothaer MediClinic Premium ist keine Wartezeit vorgesehen. Die Tarifleistungen können unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.
Nein, im Tarif Gothaer MediClinic Premium ist keine Wartezeit vorgesehen. Die Tarifleistungen können unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Die Gothaer verzichtet auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes (§ 14 AVB (2.1)).
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Die Gothaer verzichtet auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes (§ 14 AVB (2.1)).
In Ihrer privaten Grundversicherung haben Sie die Regelleistungen für die Unterbringung im Mehbettzimmer versichert. Ihre private Grundversicherung trägt die Kosten wie sie gemäß DRG Fallpauschale für eine medizinisch notwendige und zweckmäßig ausreichende Regelversorgung anfallen.
Nachdem ihre private Krankenkasse die Kosten für die Regelversorgung übernommen hat, erstattet Ihre Zusatzversicherung die Kosten für die versicherten Wahlleistungen, Einbettzimmer und Chefarztbehandlung.
Nein, Wahlleistungskosten, die im Zusammenhang mit einer stationären Kur- oder Rehabititationsmaßnahme entstehen, werden nicht übernommen.
Kundenfreundliche Regelung:
Auf die Pflicht zur Anzeige einer Krankenhausbehandlung innerhalb von 10 Tagen wird verzichtet.
Auch wenn Sie durch diese Regelung von der Meldepflicht befreit sind, sollten Sie im eigenen Interesse jede geplante Krankenhausbehandlung, die keine Notfallaufnahme ist, rechtzeitig vor ihrem Antritt anzeigen, damit der Versicherer eine verbindliche Leistungszusage erteilen kann.
Aufenthalte in reinen Geburtshäusern sind immer rechtzeitig vorher anzumelden, da diese nicht zu den im Bundesregister für Krankenhäuser aufgeführten Kliniken gehören und deshalb eine Zusage des Versicherers notwendig machen.
In Ihrer privaten Grundversicherung haben Sie die Regelleistungen für die Unterbringung im Mehbettzimmer versichert. Ihre private Grundversicherung trägt die Kosten wie sie gemäß DRG Fallpauschale für eine medizinisch notwendige und zweckmäßig ausreichende Regelversorgung anfallen.
Nachdem ihre private Krankenkasse die Kosten für die Regelversorgung übernommen hat, erstattet Ihre Zusatzversicherung die Kosten für die versicherten Wahlleistungen, Einbettzimmer und Chefarztbehandlung.
Der Tarif MediClinic Premium leistet nicht für die Behandlung durch Belegärzte.
Ja, die Aufwendungen sind auch bei vor- und nachstationären Behandlungen gemäß § 115 a SGB V erstattungsfähig. Dadurch ist z. B. sichergestellt, dass auch eine von dem Operateur durchgeführt Vor- oder Nachuntersuchung abgerechnet werden kann.
Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung begrenzt. Die nachstationäre Behandlung darf sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung nicht überschreiten.
Zu den Leistungen der vor- und nachstationären Behandlung gehören die ärztlichen Leistungen für Diagnostik und der medizinisch notwendige Verbandswechsel.
In medizinisch begründeten Einzelfällen kann im Einvernehmen mit dem einweisenden Arzt die Frist von 14 Tagen bzw. drei Monaten auch verlängert werden.
Ja, bei wirksamer individueller Wahlleistungsvereinbarung ist das Arzthonorar nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte begrenzt.
Die Wahlleistungsvereinbarung wird zusätzlich zum Krankenhausaufnahmevertrag geschlossen. Die zusätzlichen Kosten für besondere Leistungen dürfen vom behandelnden Arzt nämlich nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn dies zuvor mit dem Patienten schriftlich vereinbart wurde. Die Wahlleistungsvereinbarung muss unterschrieben werden, bevor die Wahlleistung erbracht wird, sonst muss der Patient diese Leistungen nicht bezahlen.
Der Tarif MediClinic Premium leistet nicht für die Behandlung durch Belegärzte.
Der Tarif MediClinic Premium leistet nicht für die Behandlung durch Belegärzte.
Nur für die in Kategorie 2 des § 115 b SGB V genannten ambulanten Operationen leistet die Gothaer 100 %.
Bei einer dieser Kategorie entstammenden ambulanten Operation, die eine an sich gebotene vollstationäre Heilbehandlung ersetzt, werden die Aufwendungen für privatärztliche Behandlungen zu 100 % ersetzt.
Erstattungsfähig sind Kosten für ambulante Operationen durch Ärzte, die am Krankenhaus angestellt sind. Eine Vorleistung Ihres PKV-Grundtarifs wird in Abzug gebracht.
Ja, bei wirksamer individueller Wahlleistungsvereinbarung ist das Arzthonorar nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte begrenzt.
Die Wahlleistungsvereinbarung wird zusätzlich zum Krankenhausaufnahmevertrag geschlossen. Die zusätzlichen Kosten für besondere Leistungen dürfen vom behandelnden Arzt nämlich nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn dies zuvor mit dem Patienten schriftlich vereinbart wurde. Die Wahlleistungsvereinbarung muss unterschrieben werden, bevor die Wahlleistung erbracht wird, sonst muss der Patient diese Leistungen nicht bezahlen.
Ja, die Aufwendungen sind auch bei vor- und nachstationären Behandlungen gemäß § 115 a SGB V erstattungsfähig. Dadurch ist z. B. sichergestellt, dass auch eine von dem Operateur durchgeführt Vor- oder Nachuntersuchung abgerechnet werden kann.
Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung begrenzt. Die nachstationäre Behandlung darf sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung nicht überschreiten.
Zu den Leistungen der vor- und nachstationären Behandlung gehören die ärztlichen Leistungen für Diagnostik und der medizinisch notwendige Verbandswechsel.
In medizinisch begründeten Einzelfällen kann im Einvernehmen mit dem einweisenden Arzt die Frist von 14 Tagen bzw. drei Monaten auch verlängert werden.
Ja, ersetzt werden 100 % der Aufwendungen für die ambulant unmittelbar vor oder nach einer ersatzpflichtigen Krankenhausbehandlung durchgeführte einmalige Aufnahme- und Abschlussuntersuchung durch den abrechnungsberechtigten Krankenhausarzt. Die Voruntersuchung ist auf drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der ambulanten Operation begrenzt. Die Abschlussuntersuchung darf sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der ambulanten Operation nicht überschreiten. Eine Vorleistung Ihres PKV-Grundtarifs wird in Abzug gebracht.
Ja, bei wirksamer individueller Wahlleistungsvereinbarung ist das Arzthonorar nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte begrenzt.
Die Wahlleistungsvereinbarung wird zusätzlich zum Krankenhausaufnahmevertrag geschlossen. Die zusätzlichen Kosten für besondere Leistungen dürfen vom behandelnden Arzt nämlich nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn dies zuvor mit dem Patienten schriftlich vereinbart wurde. Die Wahlleistungsvereinbarung muss unterschrieben werden, bevor die Wahlleistung erbracht wird, sonst muss der Patient diese Leistungen nicht bezahle
Ja, die versicherten Leistungen werden bei medizinischer Notwendigkeit auch bei stationärer Psychotherapie tarifgemäß erbracht.
Ja, Sie erhalten pro Tag 20 EUR Krankenhausersatztagegeld, wenn Sie ganz auf privatärztliche Behandlung verzichten. Aufnahme- und Entlassungstag gelten zusammen als ein voller Tag. Versicherte bis zum vollendeten 16. Lebensjahr erhalten den halben Tagessatz.
"Befriedigend (3,1)" lautet das Urteil der Finanztest 12/18
100 % für die gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Einbettzimmer.
Wichtig: Wenn Ihr Vollkosten-Grundtarif bereits Leistungen für eine verbesserte Unterbringung im Krankenhaus vorsieht, können Sie den Tarif Gothaer MediClinic Premium nicht abschließen. Wir empfehlen Ihnen stattdessen den Abschluss einer Krankenhaustagegeld-Versicherung mit einer Leistung von mindestens 40 EUR pro Tag. Mit den daraus erbrachten Leistungen können Sie dann zusätzlich enstehende Kosten für Unterkunftsleistungen abdecken.
Im Tarif MediClinic Premium erstattet die Gothaer 100 % der Mehrkosten.
Verbleiben bei der Wahl eines anderen als in der ärztlichen Einweisung genannten Krankenhauses nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse Kosten für die Allgemeine Pflegeklasse, so sind diese für Krankenhäuser in der Bundesrepublik Deutschland erstattungsfähig.
Ja, die Gothaer leistet auch ohne vorherige schriftliche Zusage, wenn
a) es sich um eine Notfalleinweisung handelte,
b) wenn ausschließlich medizinisch notwendige Krankenhausbehandlungen durchgeführt werden die eine stationäre Behandlung erforderten,
c) während des Aufenthaltes in der Krankenanstalt eine akute Erkrankung auftrat, die nicht mit dem eigentlichen Behandlungszweck zusammenhängt und eine medizinisch notwendige stationäre Behandlung erforderlich macht.
Die Leistungen sind auf den Zeitraum der stationären Krankenhausbehandlungen dieser akuten Erkrankung begrenzt.
Ja, die Leistungen für Chefarztbehandlung und Unterbringung werden von der Gothaer bei Unterbringung und Behandlung in einer reinen Privatklinik bis zum GOÄ Höchstsatz erstattet, sofern diese unter ständiger ärztlicher Leitung steht, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügt und Krankenakten führt.
Sofern Ihr PKV-Grundtarif Kosten für die allgemeinen Krankenhausleistungen in einer Privatklinik nicht vollständig abdeckt, müssen Sie verbleibenden Kosten selbst übernehmen.
Ja, Sie erhalten pro Tag 20 EUR Krankenhausersatztagegeld, wenn Sie ein Zimmer mit mehr als 2 Betten in Anspruch nehmen. Aufnahme- und Entlassungstag gelten zusammen als ein voller Tag. Versicherte bis zum vollendeten 16. Lebensjahr erhalten den halben Tagessatz.
Ja, sofern das im Tarif MediClinic Premium versicherte Kind das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, werden die Unterbringungs- und Verpflegungskosten für einen als Begleitperson stationär aufgenommenen Elternteil bis zu vier Wochen je Kalenderjahr erstattet.
Wichtig zu wissen:
Wenn der aufnehmende Krankenhausarzt die Begleitung des Kindes durch ein Elternteil befürwortet und ein Elternteil als Begleitperson mit aufnimmt werden die Unterbringungskosten für den begleitenden Elternteil von der gesetzlichen Krankenversicherung des Kindes übernommen. Dies geschieht inzwischen nahezu regelmäßig, da die Krankenhäuser froh darüber sind dass Kinder und insbesondere Kleinkinder von den Eltern betreut werden, sodass sich das ohnehin knappe Krankenhauspersonal anderen Aufgaben widmen kann.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Wenn Sie Ihre private Grundversicherung kündigen und sich bei einem anderen privaten Krankenversicherer im Grundsegment versichern, kann die Zusatzversicherung bestehen bleiben, muss bei dem neuen Versicherer bei Antragstellung aber angegeben werden. Wenn Sie Mitglied in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung werden, können Sie bei der Gothaer im Tarif MediClinic Premium versichert bleiben, müssen den Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung aber melden. Wenn Sie Ihre Krankenversicherung in Deutschland komplett beenden, weil Sie z. B. ins Ausland verziehen, haben Sie ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Der Tarif Gothaer MediClinic Premium sieht keine Wartezeiten vor.
Ein Wartezeiterlass nicht notwendig, da der Tarif keine Wartezeiten vorsieht.