Tarifleistungen: Die Krankenhauszusatzversicherung Klinik Comfort der R+V erstattet die Kosten für die stationäre Unterbringung im Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung, ambulante Operationen, sowie vor- und nachstationäre Behandlungen.
Die Leistungen sind auf den Höchstsatz der Gebührenordnung begrenzt.
Auf die Anzeigepflicht gemäß § 9 AVB, wonach jede Krankenhausbehandlung innerhalb von 10 Tagen nach ihrem Beginn anzuzeigen ist, wird verzichtet.
Ersatzkrankenhaustagegeld: Werden Wahlleistungen nicht in Anspruch genommen, erfolgt die Auszahlung eines Ersatzkrankenhaustagegeldes.
20 EUR pro Tag bei Verzicht auf die Unterbringung im Zweibettzimmer,
40 EUR pro Tag bei Verzicht auf die gesondert berechenbare chefärztliche / wahlärztliche Behandlung.
Wartezeiten: Die R+V verzichtet auf die allgemeinen und besonderen Wartezeiten.
Kündigungsrecht: Der Versicherer verzichtet auf sein ordentliches Kündigungsrecht.
Beitragskalkulation: Der Tarif wurde inkl. Alterungsrückstellungen kalkuliert. Der Beitrag wurde konstant kalkuliert, er unterliegt aber den durch Kostensteigerungen im Gesundheitswesen ausgelösten Anpassungsmöglichkeiten.
Schadenfreiheitsrabatte oder Beitragsrückerstattungen bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen sind in diesem Tarif nicht einkalkuliert.
Die Begrenzung der Leistungen auf den Höchstsatz der Gebührenordnung macht den Tarif leider wenig empfehlenswert, da Krankenhausbehandlungen durch Wahlärzte fast immer über dem Höchstsatz der Gebührenordnung abgerechnet werden. Außerdem leistet der Tarif nicht für ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung.
Günstigere und vor allem leistungsstärkere Alternative ist der Tarif 262 der ARAG.