Sterbegeldversicherung – Entlastung für die Angehörigen

Eine Sterbegeldversicherung nimmt Ihren Hinterbliebenen die finanziellen Sorgen

Leider muss jeder Mensch einmal die Erde verlassen. Dies stürzt die Hinterbliebenen in eine Phase der Trauer, aber trotzdem wollen sie den Toten gebührlich mit einer würdevollen Beerdigungsfeier und Bestattung verabschieden. Dafür ist ein gewisser Geldbetrag erforderlich, der nicht bei jedem verfügbar ist. Eine Möglichkeit, die Hinterbliebenen zu entlasten, ist der Abschluss einer Sterbegeldversicherung.

Was ist eine Sterbegeldversicherung?

SterbegeldversicherungBis zum Ende des Jahres 2003 wurde von den Krankenversicherungen beim Ableben eines Versicherten Sterbegeld ausgezahlt, damit die Angehörigen die Abschiedsfeiern würdevoll gestalten können. Diese Leistung wurde ersatzlos gestrichen. Einige Versicherungen haben deshalb eine analoge Leistung in ihr Portfolio aufgenommen. Der Versicherte zahlt monatlich bzw. jährlich einen kleinen Betrag. Bei seinem Tod wird die Leistung an die Hinterbliebenen ausgezahlt. So müssen sich diese nicht selbst in Unkosten stürzen oder sich verschulden. Am besten macht man rechtzeitig ein Testament für die Verteilung des Nachlasses und hinterlegt dieses beim Notar seines Vertrauens. Auf diese Weise kann man potenziellen späteren Streitigkeiten vorbeugen. Im Testament sollte man auch den Begünstigten der Versicherung eintragen.

Für wen lohnt sich der Abschluss einer Sterbegeldversicherung?

Vom Prinzip her ist eine Sterbegeldversicherung eine Kapitallebensversicherung mit kleinen Beträgen. Der Abschluss dieser Versicherung lohnt sich für alle, die ihre Angehörigen nicht mit den Kosten für Feier oder Grabstein belasten wollen. Günstige Beiträge erhält man, wenn man beim Abschluss der Versicherung noch nicht im Rentenalter ist. Am besten schließt man den Vertrag spätestens mit 45 Jahren ab. Übrigens können auch Eltern eine Versicherung für ihre Kinder abschließen. Die monatlichen Beiträge sind aufgrund des geringen Risikos sehr niedrig und die Kinder brauchen sich dann später nicht mehr selbst darum zu kümmern, sondern sind bereits abgesichert.

Was passiert, wenn der Verstorbene überschuldet war?

Bei einer Sterbegeldversicherung ist die Versicherungssumme nicht Teil des Nachlasses, sondern zählt als Einkommen für den Begünstigten. Das bedeutet, dass wenn der Verstorbene überschuldet oder in einem Insolvenzverfahren war, dies keinen Einfluss auf die Zahlung des Geldes hat. Der Begünstigte kann dieses behalten.

Warum sollte man das Geld für die Beerdigung nicht auf dem eigenen Konto ansparen, sondern stattdessen lieber eine Sterbegeldversicherung abschließen?

Man sollte das Geld für die Bestattung nicht auf dem eigenen Konto sammeln, sondern lieber eine Versicherung zur Auszahlung von Sterbegeld abschließen, da immer mehr Rentner – nicht nur wegen niedriger Renten – überschuldet sind. Dieser Aspekt sollte nicht vernachlässigt werden, da immer mehr ältere Bürger pflegebedürftig werden und in einem Heim betreut werden müssen. Die Kosten für eine Heimbetreuung sind immens und fressen in kürzester Zeit das Ersparte auf. Ist nicht genug Eigenkapital vorhanden, muss das Sozialamt einspringen, um die Heimkosten zu tilgen. Eine Sterbegeldversicherung muss dafür nicht aufgelöst werden. Da der Betrag nicht in den Nachlass fällt, sondern dem Begünstigten zusteht, bleibt diese Summe dem Erbenden erhalten. Befindet sich Geld auf dem eigenen Konto, ist dieses an die Gläubiger – und auch an das Sozialamt – zu verteilen.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass eine Sterbegeldversicherung eine gute Investition ist und eine Möglichkeit, die eigenen Angelegenheiten – zumindest finanziell – noch zu Lebzeiten zu regeln, sodass man eine respektvolle Beerdigung erhalten kann. Speziell bei geringen bis mittleren Einkommen wird das Angesparte auf diese Weise vor dem Zugriff von Sozialbehörden, beispielsweise im Falle einer späteren Pflegebedürftigkeit, geschützt.

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