Schlaganfallrisiko bei Frauen höher

Schlaganfall – Studie weist auf ungleiche Risiken von Frau und Mann hin

Vorhofflimmern ist die wohl häufigste Herzrhythmusstörung und zugleich auch die gefährlichste. In Deutschland leiden circa 1,8 Millionen Menschen an der Herzrhythmusstörung. Davon erleiden 270.000 Menschen jährlich einen Schlaganfall. Viele Menschen wissen nicht, dass Sie Vorhofflimmern haben, da sich diese Krankheit nicht durch eindeutige Beschwerden bemerkbar macht.

Wenn das Herz aus dem Takt gerätschlaganfall Risiko abdecken mit einer Pflegezusatzversicherung

Wenn das menschliche Herz aus dem Takt gerät, können sich Blutgerinnsel bilden, welche durch den Blutfluss weiter transportiert werden, bis sie in einer engeren Arterie hängen bleiben und einen Verschluss des Gefäßes verursachten. Geschieht diese Verstopfung im Gehirn, kommt es zum Schlaganfall. Wie viele Patienten einen Schlaganfall aufgrund von Vorhofflimmern erleiden, ist jedoch nicht sicher nachvollziehbar.

Bei 70.000 Schlaganfall-Patienten lassen sich die genauen Ursachen nicht ermitteln, dennoch sind sich die Ärzte sicher, dass viele der Patienten an Vorhofflimmern litten.

Frauen sind gefährdeter als Männer

Menschen, die unter Vorhofflimmern leiden, haben ein fünffach höheres Risiko einen Schlaganfall zu erleiden, als ohne. Zudem haben Wissenschaftler aus Birmingham und Stockholm herausgefunden, dass Frauen ein 18-prozentig höheres Risiko haben als Männer. Jedoch sind nicht nur Unterschiede bezüglich des Geschlechts untersucht worden, sondern auch ungesunde Verhaltensweisen, wie rauchen oder Schlafstörungen wie die Schlafapnoe. Sogar die Einnahme der Antibabypille sorgt für einen Anstieg des Risikos einen Schlaganfall zu erleiden, da weibliche Hormone die Bildung von Thrombosen begünstigen.

Wenn der Schlaganfall zur Pflegebedürftigkeit führt

Manchmal kann es ganz schnell gehen und man selbst, ein Bekannter oder ein Nachbar erleidet einen Schlaganfall und wird infolgedessen pflegebedürftig. Diese Pflegebedürftigkeit kann in allen Lebensabschnitten auftreten wie zum Beispiel durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit.
Die Definition des Gesetzes nach dem 11. Buch SGB zur sozialen Pflegeversicherung besagt:

Personen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit oder einer Behinderung sind dann betroffen, wenn sie zusätzlich aus diesen Gründen in den Bereichen der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer oder zumindest für sechs Monate in erheblichem oder höherem Maß eine Hilfe benötigen.

Welche Schritte im Falle einer Pflegebedürftigkeit durchgeführt werden sollten, um einen Antrag auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zu beantragen, beschreibt die Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit ausführlich. Ebenso finden Sie dort Informationen welche Pflegestufen es gibt.

Finanzierungslücken können durch private Pflegezusatzversicherungen gedeckt werden
Jeder Versicherte einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung ist verpflichtet eine Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Diese zahlt abhängig von der jeweiligen Pflegestufe einen Maximalbetrag von aktuell 1.918 EUR (Härtefallregelung) aus. Dadurch, dass Heimplätze Kosten von mehreren Tausend Euro monatlich verursachen, entstehen zwangsläufig Finanzierungslücken, die dann von der pflegebedürftigen Person oder den unterhaltspflichtigen Angehörigen getragen werden müssen.

Diese Finanzlücken können je nach gewünschter Leistung durch eine zuvor abgeschlossene private Pflegezusatzversicherung teilweise bezuschusst oder ganz gedeckt werden.

Eine weitere Möglichkeit ist die geförderte Pflege-Bahr-Versicherung, die von verschiedenen Versicherungsgesellschaften angeboten wird. Der Staat fördert diese Versicherung mit 5 EUR pro Monat. Damit alle Bürger eine Pflege-Bahr Vorsorge nutzen können, dürfen die Gesellschaften im Antrag keine Gesundheitsfragen stellen und müssen Jeden versichern.