OTC-Arzneimittel werden von vielen Krankenkassen gezahlt

OTC-Arzneimittel – Geld zurück von Ihrer Krankenkasse

OTC-ArzneimittelAls OTC-Arzneimittel bzw. „Over-the-counter“-Arzneimittel bezeichnet man Arzneimittel, die rezeptfrei, das heißt ohne Verschreibung, abgegeben werden dürfen und in Apotheken frei verkäuflich sind. Sie gelten in der Regel als gut verträglich, sicher und wirksam und haben einen guten Ruf bei Ärzten und Patienten. Somit werden sie häufig von Hausärzten zur Behandlung von Erkrankungen eingesetzt.

Die meisten Versicherten wissen allerdings nicht, dass fast 60 Krankenkassen seit 2012 bestimmte OTC-Arzneimittel im Rahmen von Satzungsleistungen erstatten.

Dazu müssen gesetzlich Versicherte die Rechnung der Apotheke zusammen mit einer ärztlichen Verordnung (dem grünen Rezept) zur Erstattung der Kosten bei ihrer Krankenkasse einreichen. Das grüne Rezept muss direkt beim Arzt angefordert werden. Mit dieser Regelung werden besonders Geringverdiener und Familien deutlich entlastet.

Jede Krankenkasse legt die Höhe der Erstattung, die jährliche Budgetgrenze und die Auswahl der OTC-Medikamente selbst fest. Meist handelt es sich bei diesen Medikamenten um Arzneimittel der Anthroposophie, Homöopathie und Phytotherapie. Grundsätzlich ausgeschlossen sind frei verkäufliche Arzneimittel aus der Drogerie, Kosmetika und zum Beispiel Nasentropfen.

Welche Vorteile bringt das grüne Rezept

Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach einer Liste der nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel, für die Sie ein grünes Rezept einreichen können. Kindern bis 12 Jahren werden grundsätzlich im Rahmen der Regelversorgung alle entstehenden Kosten durch OTC-Arzneimittel erstattet.

Einen weiteren Vorteil bietet das grüne Rezept auch steuerlich. Sie können es nutzen, um es bei der Einkommenssteuererklärung als außergewöhnliche Belastung im Sinne der Abgabenordnung zu deklarieren. Daher ist es ratsam, die grünen Rezeptformulare plus Quittungen zu sammeln.

Ergebnisse des deutschen Gesundheitsmonitors des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e.V. zeigen, dass viele gesetzlich Versicherte nicht wissen, dass ihre Krankenkasse die Kosten für OTC-Arzneimittel übernimmt. Die Hälfte der Befragten wusste nicht über das Thema „Satzungsleistungen“ Bescheid und nur jeder Vierte wusste von entsprechenden Satzungsleistungen seiner Krankenversicherung.