Was leistet die Sachversicherung gegen Hochwasser

Der Juni steht im Zeichen anhaltenden Regens und hoher Schäden durch Überschwemmungen, vor allem an Flussläufen. Gebäude und Kraftfahrzeuge kamen in den häufigsten Fällen durch das Hochwasser zu Schaden. Welche Versicherungen greifen?

Während in manchen Gebieten die Aufräumarbeiten schon begonnen haben, müssen die Anwohner an anderen Orten noch bangen. Wird das Wasser über die Deiche treten? Die Betroffenen haben schwer an materiellen, finanziellen und nicht zuletzt emotionalen Belastungen zu tragen. Nach dem Hochwasser stellt sich nun die Frage: Wer bezahlt die Schäden? Die Versicherungen, der Staat oder die Privatleute?

Die Wohngebäude-Versicherung

Eine Wohngebäude-Versicherung kommt für die häufigsten Katastrophen des Alltags auf und greift bei Schäden durch Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel sowie Leitungswasser. Jedoch sind Hochwasserschäden in der Regel nicht mitversichert, sodass die Eigentümer für diese „höhere Gewalt“ selbst aufkommen müssen. Deshalb sollten Hausbesitzer prüfen, ob sie in ihrem bestehenden Versicherungsvertrag die sogenannten Elementargefahren eingeschlossen haben. Gefahren, wie beispielsweise ‚Starkregen‘ oder ‚Schneedruck‘ müssen separat abgesichert werden. Stellt sich heraus, dass dort eine Lücke existiert, sollten sich die Hauseigentümer mit dem Versicherer in Verbindung setzen.

Die Elementarschadenversicherung

Die Elementarschadenversicherung leistet für Gefahren wie Erdbeben, Schneedruck, Lawinen oder Überschwemmung. Problematisch wird die geografische Lage des Eigentums: Bei einem Haus im Alpenvorland ist wahrscheinlicher, dass dieses durch eine Lawine gefährdet ist – eine Immobilie am Ufer der Elbe ist eher mit dem Risiko von Hochwasser konfrontiert. Für die jeweiligen Risikogebiete ist es schwierig, an einen angemessenen Versicherungsschutz zu kommen.

Zwar könnten 99 % aller Gebäude in Deutschland gegen Hochwasser versichert werden, jedoch könnte die Versicherung zu teuer sein, um wirtschaftlich einen Sinn zu ergeben.

Gab es in einer Region in den vergangenen Jahren bereits Hochwasser, so haben die Versicherer wenig Interesse, eine ergänzende Elementarschaden-Versicherung zu vereinbaren. Durch das Nachfragen beim Versicherer und der Bitte um eine Risikoeinschätzung können sich die Interessenten über den eigenen Gefährdungsgrad ihres Hauses informieren. Auch geben die lokalen Wasserbehörden Informationen über die örtliche Gefährdung heraus.

Gebäudebesitzer in den neuen Bundesländern, die noch einen alten DDR-Vertrag besitzen, können sich freuen. In den heute bei der Allianz geführten Versicherungen war Schutz für Hochwasserschäden mit inbegriffen und haben auch weiterhin Bestand.

Was deckt die Hausratversicherung ab?

Die Hausratversicherung deckt prinzipiell auch den Keller als Standort von vielen Gegenständen des Hausrats ab. Wenn Mobiliar oder verstaute Fahrräder durch das Hochwasser beschädigt oder zerstört wurden, sieht es leider bei der Abdeckung durch die Hausratsversicherung schlecht aus: Auch hier sind nur Schäden durch Feuer, Einbruch, Sturm und Leitungswasser versichert. Für Hochwasser greift die Elementar-Versicherung. Die Kosten für die erweiterte Hausratversicherung mit Elementarschaden belaufen sich auf ca. 50 EUR plus dem normalen Jahresbeitrag der Hausratversicherung.

Die DDR-Hausratsverträge der Allianz leisten jedoch auch Überschwemmung. Allerdings besteht dabei für die Versicherten eine Schadensminderungspflicht: Sie müssen daran arbeiten, dass die verstauten Gegenstände im Keller nicht beschädigt werden. So sollten Möbel oder Werkzeug vor den Fluten in Sicherheit gebracht werden. Des Weiteren sollten alle aufgetretenen Schäden und notwendige Reparaturen unverzüglich der Allianz gemeldet werden.

Kraftfahrzeugversicherungen

Bei der Teilkasko-Versicherung sind Schäden durch Hochwasser mit versichert. Neben der Selbstbeteiligung der Versicherten mit ca. 150 EUR sollte außerdem beachtet werden, dass es zu Problemen mit dem Versicherer kommen kann, falls Auto oder Motorrad in einer gefährdeten Zone trotz behördlicher Warnung stehen gelassen wurden.

Die Versicherungsunternehmen könnten den Vorwurf der „groben Fahrlässigkeit“ erheben und einen Ersatz ausschlagen oder andere Leistungen verweigern.

Bei Unfällen, die aufgrund von Hochwasser selbst verschuldet wurden, etwa weil der Wagen bei Aquaplaning von der Straße abkommt, hilft für das eigene Fahrzeug nur eine Vollkasko-Versicherung. Bei Schäden an anderen Autos muss die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlen.