Wohngebäudeversicherung bei Hauskauf

Zu einer brisanten Lücke im Versicherungsschutz einer Immobilie kann es kommen, wenn beim Hauskauf nicht auf die nahtlose Übergabe und Beitragszahlung für die Wohngebäudeversicherung geachtet wird. Wird eine Immobilie verkauft, so geht die bestehende Versicherung auf den neuen Eigentümer über. Dies geschieht jedoch erst, wenn die Immobilie im Grundbuch eingetragen ist. Hier ist Vorsicht geboten.

Denn bis zu dieser Eintragung muss noch der alte Hausbesitzer die Wohngebäudeversicherung weiterführen und vor allem auch sämtliche Beiträge bezahlen. Er ist weiterhin Versicherungsnehmer und zur Zahlung verpflichtet, sonst erlischt der Versicherungsschutz. Hat also der bisherige Eigentümer die letzten Beiträge nicht gezahlt, Mahnungen ignoriert und auch den Käufer hierüber nicht in Kenntnis gesetzt, ist das Haus nicht geschützt.

Denn die Gesellschaft ist nicht verpflichtet den neuen Eigentümer über die Missstände zu informieren. Brennt nun auch noch vor dem Grundbucheintrag das Haus ab, muss die Wohngebäudeversicherung auch nicht zahlen. So entschied ein Gericht bei einem Hausbrand in Thüringen. Immobilienkäufer sollten sich daher immer vom Vorbesitzer die Versicherungspolice und die Zahlungsbelege geben lassen. Im Zweifelsfall kann dann der neue Eigentümer fällige Beiträge selber zahlen um den Versicherungsschutz zu gewährleisten.