Zusatzversicherungen für Sehhilfen: lohnt es sich

Regelmäßige Zahlungen für Brillen und Kontaktlinsen machen die Sehhilfenzusatzversicherung zu einem attraktiven Versicherungsprodukt. Im Zeitalter der Bildschirmarbeit benötigen immer mehr Menschen optische Hilfsmittel.

Viele Menschen sitzen in ihrem täglichen Berufsalltag vor einem Computerbildschirm. Dabei werden die Augen durchaus mehr gefordert, sodass nach einigen Jahren eine Sehhilfe als Ausgleich von Fehlsichtigkeit notwendig wird. Mit zunehmendem Alter stellt sich außerdem bei einigen Menschen die Altersfehlsichtigkeit ein, die ebenfalls mit einer Lesebrille oder Kontaktlinsen behoben werden muss.

Dabei sieht es mit Zahlungen der gesetzlichen Krankenkasse eher schlecht aus: Sie übernimmt laut Sozialgesetzbuch (§ 12 Abs.1 SGB) nur Leistungen, die „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sind. Darunter fallen keine Sehhilfen bei über 18-Jährigen, ausgenommen sind schwere Sehbehinderungen oder starke Unterschiede bei der Sehstärke der einzelnen Augen.

Die Kosten für Sehhilfen können aber leicht mehrere 100 EUR ausmachen. Brillen sind dabei die günstigere Variante, auch wenn ein hochwertiges, modisches und damit höherpreisiges Brillenmodell gewählt werden sollte. Denn Kontaktlinsen sind häufig noch teurer, insbesondere dann, wenn auf die Dauer hygienischere Tageslinsen bezahlt werden müssen.

Vorsorgeuntersuchungen in den Tarifen der Brillenzusatzversicherung

Ein guter Tarif der Brillenzusatzversicherung bietet neben der Erstattung der Sehhilfen auch Leistungen der Vorsorge an. Dabei können die Versicherungsnehmer eine Glaukom-Untersuchung durchführen lassen. Diese wird von Augenärzten zur Prävention von grünem Star ab dem 40. Lebensjahr empfohlen. Die gesetzlichen Versicherungen zahlen diese Untersuchung in den seltensten Fällen und nur bei schwerem Verdacht. Unbehandelt kann ein beschädigter Sehnerv zur Erblindung führen.

Desweiteren werden Behandlungskosten für Perimetrie (Gesichtsfeldmessung), Tonometrie (Augeninnendruckmessung) und Gonioskopie (Untersuchung des Kammerwinkels) von den Versicherungsanbietern getragen. Auch diese Leistungen ermöglichen die Früherkennung von Sehstörungen und im Falle eines Erblindungsprozesses, die rechtzeitige Erkennung und Einleitung der Bahndlung.

Die Brillenversicherung ist eine Krankenzusatzversicherung

Da es sich bei der Brillenzusatzversicherung nicht um eine Sach- sondern um eine Krankenzusatzversicherung handelt, werden verlorene oder beschädigte Sehhilfen nicht vom Versicherer erstattet. Die Leistungen beziehen sich vordergründig auf die Gesundheit der Augen. Deswegen werden aber in regelmäßigen Abständen neue Brillenmodelle oder Kontaktlinsen bezahlt, da sich die Sehstärke bei den meisten Patienten ständig wandelt.

Wie bei allen privaten Krankenzusatzversicherungen muss bei dem Versicherungsantrag auch eine Gesundheitsprüfung mit abgegeben werden, die über augenärztliche Diagnosen in der Vergangenheit Auskunft gibt.

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