Aktuelle Versicherungsthemen – KW 22

Dieses Mal: – Fan-Fahnen am Auto bringen Probleme mit Versicherung. – Gesundheitsfragen und Rauchen. – Initiative zur Pflegeproblematik. – Hebammen-Haftpflicht Vorstoß der Linken

Fähnchen am Auto – schlecht für die Versicherung

Ein Fähnchen der Nation gehört für den Autokorso zur Pflichtausstattung. Eingeklemmt zwischen Türrahmen und Fensterscheibe ist es eine Bekundung der Fanzugehörigkeit.

Die Versicherer warnen jedoch vor dem durchgehenden Einsatz der Fahne.

Durch den entstehenden Abstand erhöht sich die Einbruchgefahr. Die Kraftfahrzeuge sind dann viel leichter über die Fensterscheibe zu knacken. Auch entfällt der Kaskoschutz, da die Fahnen nicht zur normalen Ausstattung des Autos gehören.

Zusätzlich entstehen Probleme mit der Haftpflichtversicherung.

Diese leistet nicht, wenn die Fahnen sich während der Fahrt lösen und andere Fahrzeuge beschädigen oder gar Personen verletzen. Auch hier ist die Begründung einfach: die Fahnen gehören nicht zur zugelassenen Ausstattung. Besonders bei Autobahnfahrten ist die Gefahr sehr hoch, da das Material bei hohen Geschwindigkeiten nicht als bruchsicher gilt.
Beim besagten Autokorso müsste eigentlich auch aufgepasst werden, da unnötiger Lärm und das Hin und Her per Straßenverkehrsordnung verboten sind. Aber da drückt die Polizei regelmäßig ein Auge zu.

Gesundheitsfragen – Rauchen unbedingt angeben

Als Raucher muss man die Gesundheitsfrage zum regelmäßigen Konsum unbedingt wahrheitsgemäß angeben. Sollte diese Frage nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden, verstößt das gegen eine gesetzliche Pflicht und kann zum Rücktritt des Versicherers aus dem Vertrag führen.

Sollte beispielsweise beim Tode eines Versicherten festgestellt werden, dass dieser trotz anderer Angaben Raucher war, kann der Versicherer den Vertrag wegen Täuschung anfechten und somit keine Leistungen z. B. aus der Risikolebensversicherung erbringen.

Als Nichtraucher gilt man, wenn man mindestens 12 Monate keinen Tabak konsumiert hat.

Sollte man als Nichtraucher zum Raucher werden, muss man dies der Versicherung melden. Dabei ist mit einer Beitragserhöhung zu rechnen, die vereinbarten Leistungen bleiben hingegen gleich.

Bewusstsein für Pflegebedarf steigt – Versicherer wollen verstärkt Beratungsarbeit leisten

Jeder zweite 50 – 59jährige Bürger will den eigenen Versicherungsschutz überprüfen. Das geht aus einer Umfrage im Auftrag der Versicherungskammer Bayern hervor. Zwar wird die Pflegeversicherung als eine der wichtigsten Versicherungen eingeschätzt, lediglich 15% der befragten 55jährigen hat diese Versicherung abgeschlossen. Bei den über 65jährigen sind es sogar nur 11%, obwohl das Pflegerisiko die größte Sorge dieser Altersgruppe darstellt.

Klaus G. Leyh, Vertriebsvorstand des Konzerns Versicherungskammer Bayern (VKB): „Wir kümmern uns um die wichtigsten Anliegen der Generation ‚55+’: weiterhin gesund, unabhängig und selbstbestimmt bleiben, den Lebensstandard halten, das Vermögen absichern und – vor allem – zu Hause alt werden und dort bei Bedarf bestmöglich gepflegt werden. Mit unserer neuen Beratungskampagne zeigen wir den Menschen unsere individuellen Lösungen, die ihnen und ihrer Familie ein Stück Sicherheit näher bringt.“ (Pressemitteilung der VKB)
Die Versicherungskammer Bayern bietet in ihrer Beratungskampagne einen „Pflege-Check“ an. Dabei wird der gesamte Versicherungsschutz überprüft und ein umfassendes Beratungsgespräch geführt. Der Beratungsinitiative haben sich auch die Feuersozietät, die Sparkassen sowie kooperierende Volks- und Raiffeisenbanken angeschlossen.

Hebammen-Haftpflicht – die Linke schlägt einen Haftungs-Fond vor

Die Fraktion die Linke hat einen Vorschlag zur Hebammen-Problematik abgegeben. Sie fordern den Bundestag auf, die Möglichkeiten eines steuerfinanzierten Haftungsfonds zu prüfen. Ein gemeinsamer Haftungsfonds für alle Leistungserbringer nach SGB V soll Schäden, die über eine Obergrenze von 3 Mio. hinausgehen, absichern. Auch die Forderungen seitens der Sozialversicherungsträger sollen auf eine mögliche Begrenzung geprüft werden.
Dies würde die Hebammen deutlich entlasten.

Zum Antrag steht auch eine Neudefinition des Hebammenberufs. So sollen Hebammen und ihre Arbeit nicht „nur“ der Geburt zugeordnet sein, sondern als Ansprechpartnerinnen für den gesamten Prozess der Mutterschaft. Also beginnend mit der Schwangerschaft, über die Geburt bis zur Betreuung während der anfänglichen Mutterschaft. Zwar sind die meisten Hebammen schon immer derart tätig, ihre Arbeit wird aber nicht in dieser Form von den Krankenkassen honoriert.

Auf Grundlage der neuen Definition soll sich das gesamte Vergütungsmodell der Krankenkassen ändern. So heißt im Antrag der Linke „Dieses Verständnis eines neuen Berufsbildes sollte sich auch in der Vergütung niederschlagen. Dem entgegen steht der Trend im Gesundheitssystem, alle Leistungen nach Minuten zu takten und pauschal zu vergüten, um Kosten zu sparen. Ziel wären Leistungsbeschreibungen, z. B. für eine Eins-zu-eins-Betreuung während der Geburt, was nachweislich Komplikationen verringert“.