Private Krankenversicherung und Arbeitslosigkeit

Wer eine private Krankenversicherung hat, wird durch den Bezug von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Unterhaltsgeld bei Arbeitslosigkeit versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung (SPV). Doch es gibt auch die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht und die Anwartschaftsversicherung.

So bleiben Personen, die ab dem 56. Lebensjahr versicherungspflichtig werden, dann versicherungsfrei, wenn sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren.

Des weiteren können Arbeitslose, die eine private Krankenversicherung haben, einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV und der SPV stellen. Voraussetzung ist, dass diese Personen in den letzten fünf Jahren vor dem Leistungsbezug nicht in der gesetzlichen Krankenkasse versichert waren und eine private substitutive Krankenversicherung haben.

Der hierzu notwendige Antrag muss bestätigt werden. Sobald dies erfolgt ist, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Zahlung unmittelbar an das PKV-Unternehmen. Es wird sowohl der Beitrag für die private Krankenversicherung als auch für die private Pflegepflichtversicherung gezahlt, bis zu der Höhe, die sie auch bei einer Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse oder in der sozialen Pflegeversicherung zu tragen hätte.

Wer sich arbeitslos melden muss und in die gesetzliche Krankenkasse geht, aber die Möglichkeit einer späteren Rückkehr in die private Krankenversicherung offen halten will, kann eine Anwartschaftsversicherung abschließen. Die kleine Anwartschaftsversicherung sichert hierbei eine Rückkehr in den alten Versicherungsvertrag der privaten Krankenversicherung ohne das eine erneute Risikoprüfung durchgeführt wird. Bei der großen Anwartschaftsversicherung wird außerdem bei Wiedereintritt in die private Krankenversicherung der Beitrag auf Grundlage des ursprünglichen Eintrittsalters berechnet.

Weitere Informationen über die >>>private Krankenversicherung und Krankenkasse