Zahnersatzkosten bei Krankenkasse

Bereits seit dem 01.01.2005 gelten beim Zahnersatz neue Abrechnungsregeln. Wenn der Zahnarzt eine Krone oder ein Implantat empfiehlt, können Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse die Behandlungsmethode wählen. Für Behandlungen, die über die Standardversorgung hinausgehen, muss der Patient selbst bezahlen. Hier zählen festgelegte Zuschüsse.

Die gesetzliche Krankenkasse trägt abhängig vom Befund, also dem Untersuchungsergebnis, nur noch einen festen Zuschuss (Festzuschuss). Hierbei ist es gleich wie der Patient letztendlich behandelt wird. Wird z.B. ein zerstörter Zahn statt mit einer Metallkrone auf Patientenwunsch mit einer höherwertigen Vollkeramikkrone versorgt, so übernimmt die Kasse auf jeden Fall nur den fest gelegten Betrag für die Metallkrone.

Dieser Festzuschuss steht jedem Versicherten in der gesetzlichen Krankenkasse zu. Die restlichen Kosten muss der Patient jedoch selbst tragen. Hier lohnt es sich das Bonusheft weiterzuführen. Denn wer nachweisen kann, dass er in den letzten fünf bzw. zehn Jahren mindestens einmal pro Jahr beim Zahnarzt war, wird auch weiterhin mit einem Bonus belohnt. Die Krankenkasse zahlt in diesem Fall statt 50 Prozent dann 60 bzw. 65 Prozent der Standardversorgung.

Wem eine weitere Absicherung der Bereiche Zahnersatz und Zahnbehandlung wichtig ist, sollte über den Abschluss einer Krankenzusatzversicherung nachdenken. Bereits mit geringen Beiträgen kann hier das Risiko abgesichert werden.