Pflegereform am 1. Juli

Reformen ziehen sich generell meist lange hin, insbesondere im Gesundheitsbereich. So ging es bislang auch der Reform der Pflegeversicherung. Doch nun haben sich die beiden Koalitionsfraktionen bei der Klausurtagung in Bonn in wesentlichen Punkten einigen können. Sie folgten damit den einstimmigen Forderungen der Länder. Die Pflegereform wird bis Ostern im Bundestag verabschiedet und soll zum 1. Juli greifen.

Beschlossen wurde, das Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine wohnortnahe Beratung und Hilfestellung in Form von Pflegestützpunkten in Anspruch nehmen können. Ob diese Stützpunkte flächendeckend eingerichtet werden liegt jedoch in der Zuständigkeit der Länder. Einzelne Bundesländer haben bereits mit dem Aufbau begonnen. Die CDU/CSU hatte ihren Alternativvorschlag, der nur die Ausgabe von Beratungsgutscheinen vorsah, fallen gelassen.

Mit der anstehenden Reform der Pflegeversicherung sind zum ersten Mal seit der Einführung vor 12 Jahren größere Leistungsverbesserungen verbunden. Schrittweise sollen die Leistungen bis 2012 in den ambulanten und stationären Pflegestufen erhöht werden. Doch die gesetzliche Pflegeversicherung deckt auch mit den neuen Beschlüssen und höheren Zuschüssen nicht die Kosten. Eine zusätzliche private Pflegezusatzversicherung kann hier die nötige Sicherheit bringen.

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