Pflegeversicherung: Der Pflege-Bahr kommt und bringt nicht nur Positives mit sich!

Die gesetzliche Pflegeversicherung kann die steigenden Kosten schon seit Langem nicht mehr decken – die Menschen werden immer älter und es kommen immer weniger junge Arbeitnehmer nach, die den Renten-Topf füllen. Dadurch müssen Pflegebedürftige und ihre Familien selbst für die Kosten aufkommen und geben teilweise ihre gesamten Ersparnisse für eine halbwegs ausreichende Pflege aus. Dieses Problem ist seit Jahren allgemein bekannt und eine gute Lösung muss schnellstens gefunden werden. Anfang 2013 soll es einen ersten Versuch dazu geben: Der Staat hat das PNG (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzt) beschlossen und will ab diesem Zeitpunkt die private Pflegetagegeld-Versicherung finanziell fördern.

Der sogenannte „Pflege-Bahr“ soll ein Anreiz sein, eine private Pflegetagegeld-Versicherung abzuschließen und somit die Versorgungslücke schließen. Ab einem Monatsbeitrag von 10 EUR bezuschusst der Staat die Absicherung mit 5 EUR (monatlich). Die Tarife sollen für jeden abschließbar sein – ganz ohne Gesundheitsprüfung und in jedem Alter. Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge dürfen laut BMG ebenfalls nicht vereinbart werden. Das bedeutet, dass die Versicherungen niemanden ablehnen dürfen. Der so entstehende Kontrahierungszwang führt zu dem erhöhten Risiko, dass die eigenen Kosten in den kommenden Jahren immens steigen könnten. Durch dieses erhöhte Risiko ist zu erwarten, dass die Beiträge für die „Riester-Pflege“ immens steigen werden. Das System könnte dazu führen, dass sich die zu versichernden Personen in 2 klar getrennte Gruppen spalten: Die Gesunden werden weiterhin die günstigeren, bereits heute auf dem Markt erhältlichen Versicherungen abschließen. Personen, die bereits Krankheiten angeben müssten oder mit hohem Pflegerisiko eine Pflegeversicherung abschließen möchten, würden nur in der „Riester-Pflege“ versicherbar sein. Diese müsste daher mit zusätzlichen Risikozuschlägen kalkuliert werden – es wird für Risikogruppen also teuer! Dies sei ein „versicherungsmathematischer Super-GAU“, so das Urteil des Vorsitzenden des „Bund der Versicherten e.V.“ Axel Kleinlein.

Versicherungen haben alle Hände voll zu tun

 

Am 21.12.2012 werden zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebenen Unisex-Tarife eingeführt. Das bedeutet für die Versicherungsunternehmen viele Änderungen in einem relativ kurzen Zeitraum. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, halten sich die Versicherungen zu beiden Themen bislang bedeckt. Klar ist – beide Gesetzesentwürfe bringen nicht nur Positives mit sich und es ist im individuellen Einzelfall zu entscheiden, ob man mit dem Abschluss warten oder sich lieber schnell entscheiden sollte.

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