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Irrtümer bei Versicherungen – Wann wird gezahlt?

Übernimmt meine Haftpflicht eigentlich…? – Die 20 größten Irrtümer von Versicherten

Zahlreiche Irrtümer von Versicherten tummeln sich im täglichen Leben – bei dem umfangreichen Angebot des Versicherungsmarktes nicht überraschend. Auch vermeintliche Experten stellen sich oft als Laien heraus, die bestenfalls mit Halbwissen glänzen. Egal um welche Police es sich handelt, unter Nutzern herrschen oft große Irrglauben, die im schlimmsten Fall richtig teuer werden. Wussten Sie beispielsweise, dass der Wechsel zur privaten Krankenkasse nicht für jeden sinnvoll ist? Oder wer dafür aufkommt, wenn Sie mit Flip-Flops am Steuer einen Zusammenstoß mit einem anderen Auto verursachen? Wie Sie sich vor versteckten Kosten schützen, erfahren Sie in unserer Auflistung über die am weitesten verbreiteten Irrtümer von Versicherten.

20. „Privat krankenversichern: Dafür muss man reich sein“

Nur reiche Menschen dürfen sich privat absichern lassen – dies ist ein hartnäckiger Irrtum von Versicherten. Doch nicht nur, wer mehr als 57.600 EUR jährlich verdient (also über der Pflichtgrenze der GKV liegt), kann sich für die PKV entscheiden. Auch Beamten steht es frei, zur PKV zu wechseln, selbst wenn ihr Einkommen unter der genannten Grenze liegt. Ähnlich sieht es für Freiberufler und Selbstständige aus: Sie sind von der Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Kasse freigestellt. Allerdings ist der Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung nicht immer sinnvoll. Gerade Selbstständige sollten sich diese Entscheidung gut durch den Kopf gehen lassen (mehr dazu unter den Punkten 18, 14 und 3). Für Beamte hingegen kann sich ein Wechsel in die private Krankenversicherung lohnen: Nur hier erhalten sie einen Arbeitgeberzuschuss. In der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten sie diesen nicht und müssen den Beitrag vollständig aus eigener Tasche bezahlen.

19. „Die gesetzliche Kasse übernimmt die Übergangsversorgung bei mir zuhause“

Ist man nach einer OP im Krankenhaus auf Hilfe im Haushalt angewiesen, so übernimmt die GKV die Kosten – dies ist ein weiterer Irrglaube. Bezahlt werden in der Regel lediglich gesundheitliche Maßnahmen wie Verbandswechsel. Anspruch auf eine Haushaltshilfe besteht nur, falls im Haushalt Kinder unter zwölf Jahren oder mit Behinderung leben. Auch wenn der Patient kein soziales Umfeld hat, welches die täglichen Pflichten übernehmen kann, wird seit 2016 oft eine Übergangsversorgung gezahlt. Die Zuzahlung von Personen über 18 Jahren liegt dabei pro Tag bei 5 – 10 EUR.

18. „Von meiner PKV kann ich problemlos zu einer anderen privaten Kasse wechseln“

Nächster Irrtum von Versicherten: „Bei einer Erhöhung des monatlichen Beitrags kann ich meine private Krankenversicherung wechseln.“ Der Wechsel selbst ist dabei tatsächlich unproblematisch. Allerdings kann es bei Ihrem neuen Anbieter zu Nachteilen durch das höhere Eintrittsalter und die neue Gesundheitsprüfung kommen. Auch die angesparten Alterungsrückstellungen können bei einem Wechsel teilweise oder ganz verloren gehen: Im Rentenalter müssen Sie also höhere Beiträge zahlen. Lassen Sie sich vorher besser ein Angebot von Ihrer bisherigen PKV machen und fragen Sie nach, ob ein Tarifwechsel möglich wäre.

17. „Auf die Rechtsschutzversicherung kann ich mich in allen Lebenslagen verlassen“

Dass die Rechtsschutzversicherung Sie in allen Lebenslagen schützt und Ihnen eine Rechtsvertretung stellt, ist ein weiterer Irrtum von Versicherten. Im Recht der Versicherungen liegt es, die Stellung einer Rechtsvertretung abzulehnen, wenn es um Bereiche wie Hausbau oder Kapitalanlagen geht. Was das Familien- und Erbrecht betrifft, so wird meist eine einmalige Beratung gestellt, jedoch keine Rechtsvertretung. Doch Vorsicht: Viele Rechtsschutzversicherungen lehnen auch Fälle ab, in denen sie laut Gesetz oder Vertrag zahlungspflichtig wären. Ziehen Sie im Zweifelsfall den Ombudsmann zu Rate. Dieser vermittelt zwischen den Parteien und kann in einigen Fällen für Sie entscheiden. Die Versicherung müsste dann zahlen, obwohl sie Ihren Antrag abgelehnt hat. In vielen Fällen sind jedoch auch die Versicherungen im Recht.

16. „Die Beiträge meiner privaten Krankenversicherung bleiben stabil“

Die Beiträge der PKV bleiben nicht stabil. Im Gegenteil, die Erhöhungen sind teilweise enorm. Dies ist auch der Grund dafür, dass viele Menschen gerne wieder von der PKV zur GKV wechseln möchten, denn die privaten Krankenversicherungen können die Beiträge in kurzer Zeit um einen großen Teil erhöhen. Alle paar Jahre können drastische Sprünge drohen; Beitragserhöhungen sind jederzeit möglich. Achten Sie darauf, schon vor Abschluss eines Vertrages über die zu erwartenden Beiträge und Beitragserhöhungen informiert zu werden. Lassen Sie sich nicht von Billigtarifen locken: Dort werden die Erhöhungen oft genutzt, um von Ihnen nach Vertragsschluss hohe Beiträge zu verlangen.

15. „Die PKV bietet mehr Leistungen als die GKV“

Dies ist der wohl verbreitetste Irrtum von Versicherten. Die Einstellung „privat Versicherte haben Vorteile“ wird von vielen vertreten – in Arztpraxen hört man solche Aussagen von Patienten immer wieder. Doch bieten die Privaten wirklich den besseren Schutz? Da die privaten Krankenversicherungen größtenteils selbst entscheiden dürfen, welche Leistungen in ihren Tarifen enthalten sind, mag dies in einigen Situationen der Fall sein. So dürfen sich privat Versicherte beispielsweise vom Chefarzt persönlich oder anderen Spezialisten behandeln lassen. Allerdings sind für sie viele Leistungen auch nicht mit inbegriffen. Dies fällt insbesondere im Bereich der psychischen Erkrankungen auf, denn dort gehören Therapiestunden oft nur eingeschränkt (z. B. nur bei stationärer Behandlung) zum Leistungsspektrum. Auch auf Vorsorgekuren und Vater-Mutter-Kind-Kuren verzichten die meisten privaten Krankenversicherungen.

14. „Als Privatpatient kann ich zurück zur gesetzlichen Krankenversicherung“

Ein Wechsel zurück zur gesetzlichen Krankenversicherung stellt sich als schwieriger heraus, als man vermuten würde. Erwerbstätige müssen dafür mindestens ein Jahr lang unter die Versicherungspflichtgrenze fallen. Erst dann können sie zurück zur gesetzlichen Kasse wechseln. Für Selbstständige gestaltet sich der Wechsel noch schwieriger: Diese müssen sich in ein Arbeitsverhältnis begeben und dabei ebenfalls weniger als 57.600 EUR verdienen. Für Personen ab 55 Jahren ist der Wechsel zurück zur gesetzlichen Kasse generell nicht mehr möglich. Umso wichtiger ist es, sich von Anfang an für die richtige private Krankenkasse zu entscheiden.

13. „Nach Versicherungsabschluss bin ich sofort versichert“

Falls Sie vor kurzem eine neue Versicherung abgeschlossen haben, hier der Hinweis: Mit großer Wahrscheinlichkeit können jetzt noch keine Leistungen in Anspruch genommen werden. Zu den häufigen Irrtümern von Versicherten gehört die Vorstellung, dass nach Vertragsabschluss sofortiger Versicherungsschutz gilt. Meistens jedoch gibt es nach Abschluss eine Wartezeit, insbesondere bei privaten Krankenversicherungen. Dort beträgt die Wartedauer im Allgemeinen drei Monate. Bei besonderer Wartezeit (diese gilt z. B. für den Zahnersatz) kann es sogar bis zu acht Monate dauern. Die Wartezeit kann aber im Falle eines Unfalls oder bei Nachweis einer Vorversicherung entfallen. Vorsicht ist außerdem geboten bei Behandlungen, zu denen schon vor Vertragsabschluss geraten wurde: Diese sind normalerweise nicht mitversichert.

Tipp: Dies gilt in der Regel für alle Versicherungen wie die Krankenzusatzversicherungen, Sachversicherungen oder die verschiedenen Versicherungen zur Altersvorsorge.

12. „Eltern haften für ihre Kinder: Hier zahlt die Privathaftpflichtversicherung“

Irrtuemer-bei-Versicherungen-ausschliessenDieser Irrtum von Versicherten ist ebenfalls weit verbreitet. Die Haftpflichtversicherung zahlt in vielen Fällen jedoch nicht, da Sie nur dann haftbar zu machen ist, wenn Sie die Aufsichtspflicht für Ihr Kind verletzen. Ansonsten gilt: Kinder haften für sich selbst – und da sie unter sieben Jahren noch deliktunfähig sind, zahlt in solchen Fällen der Geschädigte selbst. Ist das Kind allerdings älter als sieben Jahre, so richtet sich dessen Haftbarkeit danach, inwiefern es die Gefahr der Situation einschätzen konnte. Wird befunden, dass sich das Kind der Konsequenzen bewusst sein konnte, so wird es haftbar gemacht. Die Zahlung kann dabei bis zu 30 Jahre lang gefordert werden. Für das Kind ist es sicher besonders überraschend, wenn es sein erstes Gehalt verdient. Haben Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt, so haften Sie für Ihre Kinder. Als Eltern müssen Sie sich bei Kindern im Vorschulalter alle 15 bis 30 Minuten vergewissern, dass alles in Ordnung ist. Bei älteren Kindern reicht ein grober Überblick über deren Aktivitäten.

Tipp: Mittlerweile gibt es zahlreiche Haftpflichtversicherungen, die auch für Kinder unter sieben Jahren Versicherungsschutz bieten. Selbst wenn die Haftung auf geringe Versicherungssummen beschränkt ist, sollten Sie als Eltern darauf achten, diesen Zusatzschutz mit vereinbart zu haben.

11. „Bei der privaten Krankenversicherung ist meine Familie mitversichert“

Noch ein wenig bekannter Fakt im Bereich der privaten Krankenversicherung: Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind weder Ehepartner noch Kinder umsonst mitversichert. Für sie muss ein eigener Beitrag gezahlt werden. Ob Ihre Kinder generell privat oder gesetzlich versichert werden, richtet sich danach, welcher Elternteil mehr verdient. Verdient der gesetzlich Versicherte mehr oder fällt der privat Versicherte unter die Versicherungspflichtgrenze, so dürfen Kinder auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert werden. Verdient der privat Versicherte jedoch mehr, so hat das Kind keinen Anspruch auf eine gesetzliche Krankenversicherung. Genauso sieht es aus, wenn beide Elternteile bei der PKV sind.

10. „Doppelt hält besser: Möglichst viele Policen bieten einen optimalen Schutz“

Dieser Versicherungsfehler kann Sie viel Geld kosten. Denn anders als man vermuten würde, bringen sich überschneidende oder doppelte Verträge keinen Extra-Schutz, sondern erleichtern Sie höchstens um hohe Geldbeträge. Zweit- oder sogar Drittpolicen sind nämlich meist nicht wirksam. In einigen Fällen kann Ihnen sogar Betrug vorgeworfen werden, da es so wirkt, als wollten Sie von beiden Versicherungen Geld kassieren. Doch auch unabsichtliche Doppel-Versicherungen sind möglich: Nach Hochzeiten passiert es z. B. oft, dass die Ehepartner ihre Verträge nicht zusammenlegen. Prüfen Sie am besten Ihren Versicherungsstand und kündigen Sie die überflüssigen Policen.

9. „Bei Brand- und Wasserschäden zahlt die Hausratversicherung“

Ein absolutes Horrorszenario: Es ist niemand zuhause und in Ihrer Wohnung bricht ein Feuer aus. Neben dem Schock und Stress, der nun folgt, bleibt Ihnen nur ein Hoffnungsschimmer – die Hausratversicherung zahlt die Schäden. Doch auch dieser Fall gehört zu den Irrtümern von Versicherten, denn die Versicherung erstattet die Schäden nicht in allen Fällen. Einfluss hat dabei hauptsächlich die Brandursache: Bei Fahrlässigkeit wird oft gezahlt, jedoch nicht immer. Wertgegenstände und Bargeld werden beispielsweise nur zu 20 % ersetzt. Für besonders teuren Besitz bietet sich daher oft eine Zusatzversicherung an. Hilfreich kann es auch sein, sich eine Liste über den Hausrat anzulegen.

Tipp: Prüfen Sie Ihren Vertrag auf die Versicherungsfälle, die übernommen werden. Auch wenn Ihnen Schäden erstattet werden, kann es dabei große Unterschiede geben.

Noch schlimmer sieht es oft bei Wasserschäden aus, denn diese werden nur übernommen, solange sie durch Leitungswasser hervorgerufen wurden. Bei Schäden durch Kanalisations- oder Regenwasser wird gar nicht gezahlt. Buchen Sie für diesen Fall zusätzlich zu Ihrer Hausratversicherung eine Elementarschäden-Versicherung dazu.

8. „Die KFZ-Haftpflicht zahlt nicht bei grober Fahrlässigkeit – aber für meine Verletzungen“

Hier versteckt sich ein häufig wiederholter Versicherungs-Mythos: „Die KFZ-Haftpflichtversicherung zahlt nicht, wenn ich mit Flip-Flops am Steuer in einen Unfall verwickelt bin“. Hier kommt es darauf an, ob die Flip-Flops überhaupt der Grund für den Unfall waren. Waren sie das nicht, so zahlt Ihre Versicherung im Normalfall. Dazu kommt, dass es KFZ-Versicherungen gibt, die grobe Fahrlässigkeit mit einschließen. Dann wird der Schaden komplett beglichen, allerdings nur, solange Sie nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss standen. Ein weiterer Irrtum von Versicherten ist die Annahme, dass Ihre KFZ-Haftpflichtversicherung für Ihre körperlichen Schäden nach einem Unfall aufkommt. Gezahlt werden jedoch nur die Schäden der anderen Unfallopfer, nicht Ihre. Um diese Leistung mit einzuschließen, können Sie Ihren Tarif um die Fahrerschutzpolice erweitern.

Achtung: KFZ-Versicherungen übernehmen für körperlich entstandene Schäden keine Haftung, sofern Sie der Unfallverursacher sind.

7. „Über meine gesetzliche Krankenversicherung bin ich auch im Ausland versichert“

Auch hier handelt es sich um einen weit verbreiteten Irrtum. Die gesetzliche Krankenversicherung gilt nur innerhalb der EU oder in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht; hier fallen die USA z. B. heraus. Aber auch in den Gültigkeitsbereichen ist es nicht gegeben, dass Ihre Krankenkasse alle Kosten übernimmt. Geplante Eingriffe oder Untersuchungen und der Rücktransport nach Deutschland werden von der GKV nicht erstattet. Vor Ihrem nächsten Urlaub sollten Sie daher eine Reisekrankenversicherung abschließen.

6. „Die Haftpflichtversicherung zahlt jeden Sachschaden – und zwar den Neuwert“

Versicherung Irrtuemer bei Wasserschaeden ausschließenAuch mit diesem Irrtum von Versicherten räumen wir auf: Zunächst einmal wird bei Sachschäden grundsätzlich der Zeitwert erstattet. Dieser kann – gerade bei Elektrogeräten – erheblich unter dem Neuwert des Gegenstandes liegen. Schäden werden zudem nicht gezahlt, wenn sie allmählich über einen längeren Zeitraum entstehen (bspw. bei Wasserschäden). Altverträge können hier jedoch um eine zusätzliche Klausel ergänzt werden, die den allmählichen Schaden mit einbezieht. Nicht gezahlt wird zudem bei Gefälligkeiten: Fällt Ihnen beim Umzug der teure Fernseher des Freundes aus den Händen, dann wird dieser nicht ersetzt. Als Grund wird häufig genannt, dass man bei Gefälligkeiten nicht erwarten kann, dass Sie für die getragenen Gegenstände auch noch haften. Gute Tarife zahlen allerdings trotzdem. Auch bei Leihgaben kommt es auf Ihren Tarif an. Wird Ihnen für ein Projekt der Laptop des Freundes ausgeliehen, so kommt die Versicherung oft nicht dafür auf, wenn dieser kaputt geht. Der Gegenstand wird dann nämlich zeitweise als Ihr Eigentum betrachtet und deshalb werden dafür keine Leistungen erbracht. Grundsätzlich zahlt Ihre Haftpflichtversicherung nur dann, wenn Sie auch wirklich haften müssen.

Interessant: Bei unberechtigten Ansprüchen tritt die Haftpflichtversicherung auch für Sie ein und stellt sozusagen auch eine Art einer Rechtsschutzversicherung dar.

5. „Vor Berufsunfähigkeit bin ich über die Rentenversicherung geschützt“

Durch diesen Irrtum könnten Sie Ihre Frührente in ärmlichen Verhältnissen verbringen. Die Rentenversicherung schützt Sie zwar bei Berufsunfähigkeit, allerdings werden lediglich 30 % Ihres letzten Nettoeinkommens als Erwerbsminderungsrente gezahlt. Wollen Sie dem entgehen, sollten Sie über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken.

4. „Die Hausratversicherung ersetzt jeden Raub oder Diebstahl“

Dies ist einer der Irrtümer von Versicherten, der zu bösen Überraschungen führen kann. Wenn Sie z. B. Ihren Anbieter vor einer längeren Reise nicht über Ihre Abwesenheit informieren, kann dieser Ihnen die Leistungen verweigern. Nicht eingeschlossen im Vertrag sind außerdem: Trickdiebstähle, einfache Diebstähle ohne Einbruch oder Unterschlagungen. Wenn Sie sich für das Thema interessieren, habe wir auch hier einen gesonderten Artikel, der Informationen zum Thema Einbruchdiebstahl anbietet. Wussten Sie, dass auch Ihr Fahrrad nur bedingt versichert ist? Die Kosten dafür werden nur bei Bränden oder Diebstählen aus verschlossenem Raum übernommen. Mitversichert sind auch Diebstähle während der Benutzung, z. B. wenn es angeschlossen vor der Bank steht. Werden nur Einzelteile wie Sattel oder Fahrradkorb gestohlen, wird Ihnen nichts erstattet.

3. „Der Basistarif der PKV ist gleichwertig mit der GKV“

Der seit 2009 vorgeschriebene Basistarif der privaten Krankenversicherungen soll einen bezahlbaren Tarif für diejenigen bieten, die nicht zurück in die gesetzliche Krankenversicherung können. Betroffen sind also vor allem Rentner, die sich den Standard-Beitrag einer PKV nicht mehr leisten können (siehe Punkt 18). Der Irrtum der Versicherten ist dabei: Der Beitrag für den Basistarif richtet sich meist nach dem Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser beläuft sich jedoch auf über 600 EUR. Die angeblich günstige Alternative entpuppt sich somit als Kostenfalle. Falls Sie in Erwägung ziehen, von der gesetzlichen in eine private Krankenkasse zu wechseln, sollten Sie diesen Punkt unbedingt in Betracht ziehen.

2. „Wenn ich zum Pflegefall werde, zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung“

Dies ist eine der teuersten Fehlannahmen. Viele glauben, dass die gesetzliche Pflegeversicherung ausreicht und verzichten deshalb auf eine Pflegezusatzversicherung – doch diese Fehleinschätzung kann richtig viel Geld kosten. Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt nämlich nur einen geringen Teil der zu tragenden Kosten. Den Rest müssen Sie selbst oder im Einzelfall auch Ihre Kinder tragen.

1. „Die Unfallversicherung zahlt nach jedem Unfall“

Dass die Unfallversicherung für jeden Unfall aufkommt, ist der wohl gefährlichste Irrglaube unserer Aufzählung und ist deshalb unser Platz 1. Unfälle passieren täglich: Von einer kleinen Verstauchung bis hin zu komplizierten Knochenbrüchen oder etwas Schlimmerem ist alles möglich. Dass die Unfallversicherung dabei für die Behandlungskosten aufkommt, ist für viele selbstverständlich. Doch die allgemeine Definition eines Unfalls weicht von der der Unfallversicherungen ab. Für diese ist ein Unfall nämlich ein plötzliches Ereignis, das von außen auf den Körper einwirkt. Damit sind Vorkommnisse wie das Umknicken mit dem Fuß nicht als Unfälle definiert und somit auch nicht in den Leistungen enthalten. Auch bei Vorerkrankungen können die Leistungen eingeschränkt werden. Generell zahlt die Unfallversicherung auch nur dann, wenn durch den Unfall ein gesundheitlicher Folgeschaden entstanden ist.

Wie kann ich mich vor diesen Fallen schützen?

Zunächst einmal sollten Sie sich darüber klar werden, welche der beschriebenen Situationen tatsächlich auf Sie zutreffen können. Falls Sie beispielsweise eine Wohnung im Dachgeschoss haben, lohnt es sich für Sie natürlich nicht, eine Zusatzversicherung für Grundwasserschäden abzuschließen. Eine gute Altersabsicherung ist hingegen für fast jeden sinnvoll.

Tarif berechnen

Schauen Sie sich Ihre laufenden Versicherungsverträge an und achten Sie unbedingt darauf, dass alle Absicherungen aktuell sind und zu Ihren derzeitigen Lebensumständen passen. Um sich bei einem möglichen Wechsel über alternative Anbieter zu informieren, können Sie unseren umfangreichen Versicherungsvergleich nutzen, um die Policen zu finden, die individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst sind. Zudem haben Sie die Möglichkeit, Ihre gewünschten Tarife kostenlos als Antrag nach Hause schicken zu lassen. Danach nur noch prüfen, ausfüllen und mit dem bereits frankierten Umschlag zurücksenden. Bei Fragen stehen unsere Versicherungs-Experten am Telefon bereit.

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