Gesundheitsreform 3-Jahres-Frist

Aus Berlin gibt es zur Gesundheitsreform eine informelle Nachricht an Versicherer, dass der Stichtag für die 3-Jahres-Regelung vermutlich vom 27.10.06 auf den 19.01.07 (Tag der 2.+3. Lesung im Bundestag) verschoben wird. Damit hat jeder Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse der am 01.01.2007 versicherungsfrei wird, noch die Möglichkeit sich für eine private Krankenversicherung zu entscheiden.

Denn, erfolgt die Verlegung des Stichtages, gilt automatisch die Bestandsschutzklausel.

§ 6 SGB V, Abs. 9 – Die Bestandsschutzklausel stellt sicher, dass Arbeiter und Angestellte, die am Stichtag (das wäre dann der 19.01.07) bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einer substitutiven Krankenversicherung versichert waren oder vor diesem Stichtag ihre gesetzliche Krankenversicherung gekündigt hatten, um in ein privates Krankenversicherungsunternehmen zu wechseln, versicherungsfrei bleiben, solange sie keinen anderen Tatbestand der Versicherungspflicht erfüllen.

Alle Versicherten in einer gesetzlichen Krankenkasse, die zum 01.01.2007 versicherungsfrei werden und Ihre Versicherung vor dem 19.01.07 kündigen, würden die Regelung der Gesundheitsreform erfüllen und wären dadurch nicht von der 3-Jahres-Regelung betroffen. Diese besagt, das künftig erst nach drei aufeinanderfolgenden Jahren der Versicherungsfreiheit in die private Krankenversicherung gewechselt werden darf.

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