Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Um das Risiko der Berufsunfähigkeit ausreichend abzusichern, empfiehlt sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Da hierbei ein essenzielles Risiko abgesichert wird und die Beiträge für eine solche Versicherung nicht unerheblich sind, sollten Sie darauf achten, dass ein solcher Vertrag auf einer soliden Grundlage abgeschlossen wird und nicht im Versicherungsfall aufgrund falscher Angaben bei den Gesundheitsfragen die Zahlung verweigert wird.

Es dürfte zwar weitgehend bekannt sein, dass falsche Angaben beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung den Versicherungsschutz kosten können. Dies gilt aber auch, wenn die Vorerkrankung nichts mit der später eingetretenen Berufsunfähigkeit zu tun hat. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt (Az.: 7 U 90/09). Die Richter des OLG entschieden, dass eine Versicherungsnehmerin arglistig gehandelt hat, weil sie einen so genannten „Skidaumen“ – eine langwierige Verletzung in der Hand – bei den Gesundheitsfragen der Berufsunfähigkeitsversicherung verschwiegen hat.

Da es sich um eine langwierige und schmerzhafte Erkrankung handelt, hat die Versicherungsnehmerin arglistig gehandelt und die Versicherungsgesellschaft absichtlich getäuscht. Der Vertrag konnte deshalb vonseiten der Berufsunfähigkeitsversicherung gekündigt werden, obwohl die Verletzung nichts mit der später eingetretenen Berufsunfähigkeit zu tun hatte. Daher sollten Sie sich vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung um besondere Sorgfalt bemühen. Ansonsten gefährden auch gelegentliche Heuschnupfen-Attacken den Versicherungsschutz, wenn Sie nicht bei den Gesundheitsfragen der Berufsunfähigkeitsversicherung kenntlich gemacht werden.

Für Interessenten stellt sich die Frage, welche Vorkehrungen kann man treffen, damit einem so etwas nicht selbst passiert. Wichtig ist zunächst, dass sie vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung darauf achten, dass die Versicherungsgesellschaft klare Fragen stellt, welche Vorerkrankungen angegeben werden müssen. Ein wichtiges Qualitätsmerkmal ist, dass die Versicherungsgesellschaft nur die Erkrankungen der letzten zehn Jahre erfragt und das möglichst konkret, z.B. ob und wenn ja welche Medikamente verschrieben wurden, lag eine stationäre Behandlung vor und kam es zu einer Operation?

Nach einer Frist von zehn Jahren verliert die Versicherungsgesellschaft ohnehin ihr Recht, eine Versicherung aufzukündigen, allerdings sollte sie nicht weiter rückblickend fragen. Denn eine Sportverletzung, die viele Jahre zurückliegt, kann bei den Gesundheitsfragen schnell vergessen werden. Vorsicht ist im Übrigen auch dann geboten, wenn ein Versicherungsvermittler im Gespräch dazu rät, eine Vorerkrankung zu verheimlichen. Verbindlich ist eine solche Aussage nur, wenn eine dritte Person bei diesem Gespräch anwesend ist. Im Zweifelsfall sollten Sie eine Vorerkrankung angeben, ist sie nicht relevant, wird sie von der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht bei der Risikobemessung berücksichtigt.