Fehlerhafte Steuererklärung durch Software

Nutzen Sie für Ihre Steuererklärung ein Computerprogramm? Sollten Sie ein anderes Softwarepaket nutzen als das vom Finanzamt bereitgestellte, sind sie für Fehler in der Steuererklärung selbst verantwortlich. So entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in einem jüngst veröffentlichten Urteil. Es geht um den Fall eines Steuerpflichtigen, der bei seiner Steuererklärung versäumte, die Kosten für Kinderbetreuung anzugeben. Als Grund für dieses Versäumnis gab er einen Fehler in der Menüführung der verwendeten Software an. Aufgrund der verwirrenden Rechtslage in der Steuererklärung sei ihm nicht bewusst gewesen, dass man diese Kosten in der Steuererklärung geltend machen könnte und das verwendete Programm habe nicht darauf hingewiesen. Der Änderungsantrag im Nachhinein 4000 Euro für Kinderbetreuungskosten von der Steuer abzusetzen wurde vom Finanzamt abgelehnt.

Zurecht entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Az.: 3 K 2674/10). Das Gericht argumentierte, dass ein Softwarefehler zulasten des Klägers gehe, wenn das genutzte Programm nicht alle Funktionen der von der Finanzbehörde zur Verfügung gestellten Software bietet. Eine fachliche Uninformiertheit des Klägers als steuerrechtlich nicht ausgebildeten Laien überzeugte ebenfalls nicht. Da die Unterlagen des Finanzamtes den Posten für Kinderbetreuung ausführlich erklären, kann sich der Kläger nicht auf fehlende steuerrechtliche Kenntnisse berufen. Vielmehr liege diesem Fehler in der Steuererklärung ein grobes Verschulden des Antragsstellers zugrunde. Mögliche Forderungen, die aus diesem Sachverhalt resultieren, sind daher gegenstandslos.

Es wurde nicht geprüft, ob die Fehler in dem Programm tatsächlich vorhanden sind, denn dies sei für die Entscheidung nicht relevant. Da ein Steuerpflichtiger nach gängiger Rechtsprechung auch die Fehler seiner Berater zu verantworten habe, gilt dies auch für Fehler handelsüblicher Software. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision wurde nicht zugelassen. Da bei Behördenkorrespondenz wie der Steuererklärung besondere Sorgfalt gefragt ist, lohnt es sich, die Unterlagen des Finanzamtes genau zu studieren. Der Fehler in dem beschriebenen Fall hätte so auf jeden Fall vermieden werden können. Ist man sich hinsichtlich einer Frage unsicher, lohnt sich ein Blick in die Originalunterlagen.