private Krankenversicherung

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Private Krankenversicherung und Diskriminierungsverbot

Seit einiger Zeit gilt in der Bundesrepublik das Allgemeine Gleichstellungsgesetz, dass eine ungleiche Behandlung aufgrund von Alter, Geschlecht, Behinderung etc. verhindern soll. Verstößt eine private Krankenversicherung, die aufgrund einer Vorerkrankung den Abschluss verweigert, gegen das gesetzliche Antidiskriminierungsgebot? Verstößt eine private Krankenversicherung, die aufgrund einer genetisch bedingten Erkrankung den Zugang zu einer privaten Krankenzusatzversicherung verwehrt gegen dieses Gesetz?

Während Elternzeit in private Krankenversicherung bleiben

Wer als Arbeitnehmer in einer privaten Krankenversicherung versichert ist, muss ein Einkommen vorweisen können, das über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Wer diese Grenze unterschreitet, muss in der Regel in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren. Das kann sehr ärgerlich sein, etwa wenn man infolge einer Elternteilzeit unter das nötige Mindesteinkommen fällt. Wer beginnt eine Familie zu gründen, wird sich schnell Gedanken darüber machen, wie Arbeit und Familienleben vereinbart werden können. In dieser Situation entschließen sich viele Arbeitnehmer im Anschluss an die Erziehungszeit zu einer Teilzeit, um Familie und Beruf besser koordinieren zu können. Möglicherweise ist auch bei dem Wiedereinstieg in ein Arbeitsverhältnis auch nur ein Jobsharing möglich.

Private Krankenversicherung und Altersrückstellungen

In der privaten Krankenversicherung wird ein Teil der Beiträge nicht allein für die Deckung der aktuellen Kosten der Versichertengemeinschaft aufgewendet, ein Teil wird zurückgelegt, um für zukünftige Kostensteigerungen im Alter der Versicherten vorzusorgen. Hierbei handelt es sich um die sogenannten Altersrückstellungen. Bei der Berechnung der Beiträge werden bei dem bestehenden System der privaten Krankenversicherung vor allem die Effekte der Alterung der Mitglieder berücksichtigt, sowie eine Dynamisierung eingerechnet, um der schleichenden Inflation Rechnung zu tragen.

Krankenversicherung Wechsel und Möglichkeiten für Angestellte

Sicherlich sind Arbeitnehmer in erster Linie meist in gesetzlichen Krankenkassen pflichtversichert. Grundsätzlich dürfte ihnen der Schutz der privaten Krankenkassen verwehrt bleiben, jedoch unter gewissen Konditionen haben auch Angestellte durchaus auch die Möglichkeit, in die private Krankenkasse zu wechseln, z.B. durch ein Mindesteinkommen. Pflichtversicherte mit einem monatlichen Einkommen unter 4125,00 € haben keine Wahl. Allerdings ab einem Einkommen von 49 500,00 € p.a haben sie die Wahl zwischen der freiwilligen Versicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse oder zu einer privaten Krankenkasse zu wechseln.