Die Mitnahme der Alterungsrückstellungen von in die GKV wechselnden Mitgliedern der privaten Krankenversicherung, von AOK-Chef Ahrens gefordert, wird vom Verband Private Krankenversicherung als widersinnig abgewiesen.
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Die private Krankenversicherung erstattet im Nachhinein die vom Arzt geleistete und vertraglich vereinbarte Behandlung. Doch Vorsicht, denn vorher prüft die Versicherung, ob die Rechnung des Arztes überhaupt korrekt ist.
Die Zeitschrift „Expertenreport“ hat einen Artikel über die Kundenzufriedenheit bei den privaten Krankenversicherungen veröffentlicht. Hiernach hat sich im Jahr 2004 die Anzahl der Beschwerden gegenüber dem Vorjahr um 73% erhöht.