betriebliche Altersvorsorge

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Betriebsrente bei Firmenpleite

Es brechen in einigen Branchen harte Zeiten an. Das eine Firma in die Insolvent rutscht, kann vielerorts passieren. Manch ein Beschäftigter macht sich jedoch nicht nur sorgen um den Arbeitsplatz, sondern vielleicht auch noch über die eigene Betriebsrente. Was geschieht mit dem jahrelang eingezahlten Geld der betrieblichen Altersvorsorge wenn es das Unternehmen nicht mehr gibt? In den allermeisten Fällen besteht jedoch kein Anlass zur Sorge – ein Sicherungssystem schützt hier die Betriebsrente der Arbeitnehmer.

Betriebsrente und betriebliche Altersvorsorge

Die Finanzkrise und die allgemeine Verunsicherung sorgt dafür, das allgemeine Zurückhaltung bei der Altersvorsorge herrscht. Insbesondere die Beliebtheit für die betriebliche Altersvorsorge hat gelitten. Arbeitnehmer wie Arbeitgeber halten sich hier zurück. Das Interesse an dieser Form der Altersvorsorge hat in letzter Zeit spürbar abgenommen, insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen. Doch dieser Trend wird dem Produkt betriebliche Altersvorsorge nicht gerecht. Nach wie vor kann es, u.a. durch steuerliche Vorteile, ein wichtiger Baustein für die persönliche Vorsorge sein.

BAV – Betriebliche Altersvorsorge

Die Bundesbürger können für die spätere Altersabsicherung gar nicht genug vorsorgen. Neben der privaten Rentenversicherung, dem Riestern oder der Rürup-Rente haben viele zusätzlich die Möglichkeit durch eine betriebliche Altersvorsorge (BAV) die spätere Rente aufzubessern. Das Sparen für eine Betriebsrente wird durch den Staat gefördert. Eine interessante Variante, den es entfallen weder Steuern noch Sozialabgaben.