Es brechen in einigen Branchen harte Zeiten an. Das eine Firma in die Insolvent rutscht, kann vielerorts passieren. Manch ein Beschäftigter macht sich jedoch nicht nur sorgen um den Arbeitsplatz, sondern vielleicht auch noch über die eigene Betriebsrente. Was geschieht mit dem jahrelang eingezahlten Geld der betrieblichen Altersvorsorge wenn es das Unternehmen nicht mehr gibt? In den allermeisten Fällen besteht jedoch kein Anlass zur Sorge – ein Sicherungssystem schützt hier die Betriebsrente der Arbeitnehmer.
Der sogenannte Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) übernimmt bei einer Insolvenz die Auszahlungen der Betriebsrente. Auch wenn die betroffene Firma bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Renten nicht mehr auszahlen kann, übernimmt der PSV die Überweisung der betrieblichen Altersvorsorge – und das bis zu 6 Monate rückwirkend.
Absicherung der betrieblichen Altersvorsorge
Der PSV ist jedoch nicht nur für die bereits auszuzahlenden Betriebsrenten zuständig, sondern übernimmt auch die bis zur Insolvenz erworbenen Ansprüche der Arbeitnehmer. Damit auch diese sogenannten Anwartschaften übernommen werden, sind jedoch verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Der Arbeitnehmer muss mindestens 30 Jahre alt sein und seit wenigstens 5 Jahren die Zusage auf eine Betriebsrente haben. Das bedeutet, das junge Arbeitnehmer mit wenigen Jahren im Betrieb eventuell sämtliche Ansprüche verlieren können.
Alle Ansprüche von Arbeitnehmern die ihre Betriebsrente direkt per Gehaltsumwandlung bedienen, haben jedoch sofort einen Anspruch. Nur der Anteil den der Arbeitgeber beisteuerte kann dann verfallen. Wie genau die Modalitäten im Einzelfall aussehen, bestimmt auch die Variante der betrieblichen Altersvorsorge. Diese sind im einzelnen Direktzusage, Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse oder Unterstützungskasse.
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