Auch in jüngster Zeit ist die Bereitschaft der Arbeitnehmer ungebrochen hoch, selber für die Verbesserung der Altersvorsorge zu sorgen. Der Anteil derer, die erkannt haben das eine ausreichende Rente nicht alleine mehr vom Staat aufgebracht werden wird ist hoch. Zusätzliche Vorsorgeprodukte wie die Riester-Rente boomen. Doch auch eine betriebliche Altersvorsorge (BAV) hat viele Vorteile und lockt bei der Entgeldumwandlung mit Steuer- und Sozialabgabenfreiheit.
Die Beiträge des Arbeitnehmers werden direkt vom Bruttolohn einbehalten und in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt. Dies hat große Vorteile für den Mitarbeiter, wie auch den Chef. Durch die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit beträgt der Nettoaufwand meist nur die Hälfte der jährlichen Beiträge. 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (2010 sind dies 2640 Euro) können jährlich maximal steuer- und sozialabgabenfrei in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden.
BAV muss vom Arbeitgeber kommen
Nach wie vor haben jedoch viele Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit einer BAV, oft nur aus noch vorhandener Unwissenheit der Chefs. Dabei hat seit 2002 jeder Angestellte bereits ein Recht auf diese Art der privaten Altersvorsorge und auch Unternehmer profitieren zur Hälfte von der Steuer- und Sozialabgabenfreiheit.
Dem Arbeitgeber stehen für eine betriebliche Altersvorsorge fünf Durchführungswege zur Auswahl. Der Arbeitnehmer muss sich der Bestimmung seines Arbeitgebers beugen und kann die Entscheidung nicht beeinflussen. Zur Auswahl stehen als interne Durchführungswege die Pensionszusage, Direktzusage und die Unterstützungskasse. Beliebter sind jedoch aufgrund geringerer Verwaltungsaufgaben die externen Durchführungswege der Direktversicherung, Pensionskasse oder dem Pensionsfonds.
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