Zahnzusatzversicherungstarife unter der Lupe: Württembergische ZG70 + BZG20

Die Württembergische Krankenversicherung AG hat eine gute Zahnzusatzversicherung mit Schwerpunkt im klassischen Bereich auf den Markt gebracht. Besonders für ältere Menschen ist dieser Tarif sehr interessant, da bis zu 8 fehlende Zähne mitversichert werden können. Die Stiftung Warentest hat in der Ausgabe 05/2010 Zahnzusatzversicherungen getestet. Bei dem Test wurden 110 Tarife für gesetzlich Versicherte untersucht. Der Tarif Württembergische ZG70 + BZG20 hat hier mit dem Ergebnis GUT abgeschnitten.

Für Zahnbehandlung und Zahnersatz gibt es Wartezeiten

Nach einer Wartezeit von 3-8 Monaten beginnt die Württembergische Zahlungen für Zahnbehandlungen bzw. Zahnersatz zu erstatten. Schon nach den ersten 3 Monaten können Ansprüche für Zahnbehandlungen geltend gemacht werden. Dabei werden prophylaktische Maßnahmen, wie Zahnreinigung bis zu 100% (80€ pro Jahr) erstattet. Bei Zahnbehandlungen erhalten Versicherte 20% aus dem Tarif BZG 20 erstattet. Aus Kulanz und nicht festgeschrieben kommen zusätzliche 70% vom Baustein ZG 70. Zu den Leistungen der GKV addiert, werden so bis zu 100% des Rechnungsbetrages z.B. für Kunststofffüllungen erstattet.

Württembergische VersicherungVerzichten muss man bei der Zahnzusatzversicherung Württembergische ZG70 + BZG20 auf die Erstattung von Wurzel- sowie Parodontosebehandlungen. Auch kieferorthopädische Maßnahmen werden nicht abgedeckt.

Gute Bedingungen der Zahnzusatzversicherung bei Zahnersatzleistungen

Zahnersatz ist bei der Württembergischen sehr gut abgesichert. Schon zu Versicherungsbeginn ist bereits vorhandener, festsitzender Zahnersatz mitversichert. Die grundsätzliche Erstattung für Zahnersatz liegt bei sehr guten 100%. Für eine höherwertige Versorgung kann man mit einer Erstattung zwischen 90% und 100% rechnen. Selbst Inlays sind in unbegrenzter Anzahl bis zu 100% erstattungsfähig. Ein gut geführtes Bonusheft verhilft auch hier zu einem höheren Zuschuss.

Dies gilt es bei der Zahnzusatzversicherung Württembergische ZG70 + BZG20 zu beachten

Die Württembergische setzt, wie die meisten Versicherer, eine Leistungsstaffelung für die ersten 4 Jahre an. Ab dem 5. Jahr kann man, je nach Anzahl der mitversicherten Zahnlücken mit kompletter Erstattung rechnen. Für die volle Leistung muss man vor Beginn der Behandlung einen Heil- und Kostenplan vorlegen, wenn die Behandlung mehr als 1500€ überschreiten sollte. Vergisst man dieses, sinkt der Erstattungssatz auf die Hälfte.

Eine große Besonderheit bietet diese Zahnzusatzversicherung bei der Einschließbarkeit fehlender Zähne in den Versicherungsschutz. Bis zu 8 tatsächlich fehlender Zähne bzw. bis zu 21, mit herausnehmbaren Zahnersatz versehene Zähne, sind in den Tarif integrierbar. Dabei muss nicht mal mit höheren Beiträgen gerechnet werden. Man muss sich lediglich auf eine Verlängerung der Leistungsstaffel auf bis zu 8 Jahre einstellen.

Der Versicherungsschutz ist mit einer Altersrückstellung versehen, sodass mit zunehmendem Alter nicht mit höheren Beiträgen gerechnet werden muss.

Der komplette FAQ zum Tarif »Zahnzusatzversicherung Württembergische ZG70 + BZG20