Arbeitslosigkeit und Rente

Die Deutsche Rentenversicherung hat darauf hingewiesen, das sich jeder Arbeitslose keine Sorgen um seine Rente machen muß. Denn wer Arbeitslosengeld bezieht, ist auch weiterhin in der Rentenversicherung versichert und muss daher keine großen Rentenlücken im Alter befürchten.

Die Zeit in der Arbeitslosengeld bezogen wird, geht in die Bewertung der Rente so ein, als würde die Person mit 80 Prozent des vorherigen monatlichen Bruttoarbeitsverdienstes weiterarbeiten.

Bei Bezug von Arbeitslosengeld II, wirkt sich das auf die Berechnung der Rente aus wie ein 400-Euro-Job. Es werden also 400 Euro als monatlicher Bruttoverdienst angerechnet, unabhängig davon, in welcher Höhe das Arbeitslosengeld II tatsächlich gezahlt wird.

Der Arbeitslose ist nur dann nicht rentenversichert, wenn auch keine Leistung von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt wird. Diese Zeiten werden jedoch trotzdem angerechnet, sofern der Betreffende bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet ist und vorher einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit nachgegangen ist.

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