Altersvorsorge für Selbstständige

Wer als selbstständiger Unternehmern oder Freiberufler tätig ist, kümmert sich selten um die private und betriebliche Altersvorsorge. Die Absicherung für diese Berufsgruppe ist jedoch ganz besonders wichtig. Schließlich fehlt die erste Säule der Altersvorsorge – die gesetzliche Rentenversicherung.

Die Altersvorsorge ist ohne eine private Grundlage kaum mehr durchzuführen. Besonders heikel, da selten aufgegriffen, ist vor allem die Altersvorsorge von Unternehmern. Im Gegensatz zu einem Arbeitnehmer, der seine Altersvorsorge auf die gesetzliche Rentenversicherung, die private Altersvorsorge sowie, falls vorhanden, auf eine betriebliche Altersvorsorge stützen kann, fallen zwei dieser Möglichkeiten beim Unternehmer weg.

Die betriebliche Altersvorsorge gilt nicht für Ihn, sondern nur für seine Angestellten. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung fehlt ihm die Zuzahlung eines Arbeitgeber-Beitrags. Bleibt die private Altersvorsorge, doch auch hier kann er nicht jede Möglichkeit nutzen. Die Riesterrente ist nicht ausführbar, jedoch wurde für Unternehmer die Basis- oder Rürup-Rente erschaffen. Diese wird jedoch eher selten genutzt obwohl sie von den Versicherungen empfohlen wird.

Die Rürup-Rente ist unter steuerlicher Betrachtung sehr interessant, da selbstständig Gewerbetreibende bis zu 20.000 Euro p.a. in eine private Rentenversicherung einzahlen können und davon bis zu 62 Prozent steuerlich geltend machen können. Bei Verheirateten verdoppelt sich dieser Betrag. Bei der späteren Auszahlung der Rente müssen mittlerweile nur noch 18 statt vorher 27 Prozent versteuert werden.

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