Betriebliche Krankenversicherung - FAQ - Fragen und Antworten zur bKV
 
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FAQ - Fragen und Antworten - betriebliche Krankenversicherung

Allgemeine Fragen zur bKV

Ab wie vielen Personen kann ein Unternehmen einen Gruppenversicherungsvertrag zur bKV abschließen?

Wie in der sonstigen Gruppenversicherung auch, müssen in der bKV gemäß Definition mindestens 10 Mitarbeiter versichert werden. Es gibt Versicherer, die über Sonderlösungen auch bKV-Konzepte für Betriebe mit mindestens drei dauerhaft beschäftigten Mitarbeitern anbieten.


Stationäre Tarife ohne Gesundheitsprüfung


  • Umfasst die bKV stationäre Tarife ohne Gesundheitsprüfung, sind im Regelfall mindestens 50 Mitarbeiter im Tarif abzusichern.

Krankentagegeldtarife


  • Umfasst die bKV ausschließlich das Krankentagegeld, sind bei den Versicherern, die dies anbieten, im Regelfall mindestens 50 Mitarbeiter im Tarif abzusichern. Gibt die Firma für alle Mitarbeiter eine Dienstobliegenheitserklärung ab, kann ein Gruppenvertrag für Krankentagegeldtarife in Ausnahmefällen ab 20 Mitarbeitern abgeschlossen werden.

Gruppenstruktur statt Unternehmen: Kann eine bKV nur von Unternehmen abgeschlossen werden?

Nein, wenn sich eine andere übergeordnete, zusammenfassende Struktur bilden und dauerhaft nachweisen lässt, kann mit entsprechenden Zustimmungen auch ein Strukturgruppenvertrag gebildet werden. Strukturgebend ist dann z. B. ein Verein oder ein Berufsverband. Vereine mit nicht kalkulierbarem Bestandsrisiko, z. B. Einkaufs- und Rabattvereine, sind von dem vereinfachten Zugangsweg ausdrücklich ausgeschlossen.


Konzernunternehmen mit Sitz im Inland?

Sind unter einem Konzerndach oder einem Dachverband mehrere Unternehmen zusammengefasst, müssen in jedem teilnehmenden Unternehmen alle und insgesamt mindestens 50 Mitarbeiter angemeldet werden. Zudem gilt, dass diese Mitarbeiter in demselben Tarif oder derselben Tarifkombination zu versichern sind.


Bestehen innerhalb Deutschlands unterschiedliche Standorte eines Unternehmens, werden diese in einem Gruppenvertrag zusammengefasst.


Konzernunternehmen mit Sitz im Ausland?

Sind unter einem Konzerndach oder einem Dachverband mehrere Unternehmen zusammengefasst, von denen nur wenige oder nur eines ihren Sitz in Deutschland haben, dann können auch diese deutschen Tochterunternehmen eines ausländischen Mutterkonzerns in einer bKV versichert werden.


Müssen alle Mitarbeiter eines Unternehmens versichert werden?

Vom Grundgedanken her ist eine bKV obligatorisch und daher für alle Mitarbeiter eines Unternehmens abzuschließen. Per Definition kann die bKV aber auf eine Teilmenge reduziert und nur bestimmten Mitarbeitergruppen angeboten werden. Die bKV ist allen Mitarbeitern des definierten Personenkreises anzubieten, der Mitarbeiter selbst kann seine Teilnahme aber verweigern.


Sind alle Mitarbeiter versicherbar?

In der bKV können grundsätzlich alle Mitarbeiter versichert werden. Hierzu gehören auch Mitarbeiter mit befristeten oder Teilzeit-Arbeitsverträgen, geringfügig entlohnte Beschäftigte und Auszubildende. In der bKV können auch Mitarbeiter in Altersteilzeitverträgen und Betriebsrente beziehende Rentner versichert werden, solange weiterhin eine rechtliche Verbindung zum Arbeitgeber besteht.


Müssen alle Mitarbeiter mit denselben Tarifleistungen versichert werden?

Der Versicherungsschutz muss innerhalb eines jeden einzelnen Personenkreises für alle dem Personenkreis zugeordneten Mitarbeiter gleich sein. Werden innerhalb eines Unternehmens unterschiedliche Personenkriese gebildet, kann jeder dieser Personenkreise einen anderen Versicherungsumfang erhalten.


Mitversicherung von Familienangehörigen?

Wenn das bKV-Konzept die Möglichkeit vorsieht und wenn der gewählte Versicherer neben dem Gruppentarif zur bKV auch Einzeltarife mit identischen Leistungen kalkuliert hat, können Familienangehörige über den am bKV-Konzept teilnehmenden Mitarbeiter wie folgt mitversichert werden.


Der Umfang des Versicherungsschutzes muss im Regelfall identisch sein, insbesondere dann, wenn in kleinen Betrieben eine feste Leistungskombination angeboten wird. Krankentagegeldtarife können hier eine Ausnahme bilden, da diese nur für die Mitarbeiter gelten.


Familienangehörige werden nach analogen Einzeltarifen vom Mitarbeiter (Hauptversicherten) angemeldet. Der Mindestbeitrag muss pro mitversichertem Familienangehörigen pro Monat 5 EUR betragen. Der Abschluss muss innerhalb einer festgelegten Frist erfolgen. Im Regelfall sind dies drei Monate ab Beginn der bKV bzw. drei Monate ab Firmeneintritt des Mitarbeiters. Bei einem bereits länger laufenden bKV-Vertrag des Mitarbeiters können Neugeborene ebenfalls innerhalb von drei Monaten ab Geburt nachgemeldet werden.


Der Mitarbeiter ist gegenüber dem Versicherer als Beitragszahler auszuweisen. Mitarbeitertarife und die Tarife der Familienangehörigen werden in getrennten Verwaltungseinheiten geführt, damit auch die unterschiedlichen Beitragszahlungswege getrennt gesteuert werden können.


Muss der Arbeitgeber den Mitarbeiterkreisen, denen keine bKV angeboten wird, oder den Mitarbeitern, die eine Teilnahme am bKV-Konzept aktiv ablehnen, eine Ausgleichszahlung leisten?

Nein, in derartigen Fällen haben die nicht berücksichtigten Personengruppen oder die aktiv ablehnenden Mitarbeiter keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen oder Alternativleistungen.


Mindestversicherungsdauer?

Bei der Mindestversicherungsdauer wird zwischen Arbeitnehmern und mitversicherten Familienangehörigen unterschieden. Die meisten Versicherer verzichten bei Arbeitnehmern auf die Mindestversicherungsdauer, damit der Betrieb in einer bKV-Erprobungsphase flexibel reagieren kann. Einige wenige Versicherer sehen in ihren aktuellen Konzepten auch bei Arbeitnehmern eine Mindestversicherungsdauer von einem Jahr vor.


Für die gegen eigene Beitragszahlung mitversicherten Familienangehörigen gilt dagegen durchgängig eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren. Diese Verträge können nur dann vorzeitig beendet werden, wenn der Hauptversicherte Arbeitnehmer den Betrieb verlässt oder wenn der Betrieb den Rahmenvertrag zur Gruppenversicherung kündigt.


Mindestbeitrag?

Voraussetzung für den Abschluss eines bKV-Gruppenvertrages ist ein monatlicher Mindestbeitrag von 5 EUR pro Mitarbeiter.


Wie werden "Familienangehörige" bei der bKV definiert?

Als Familienangehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner, Lebensgefährten und Kinder bis zum Abschluss ihrer Schul- und Berufsausbildung, längstens bis zum vollendeten 27. Lebensjahr. Eine Möglichkeit zur Mitversicherung der Kinder besteht auch dann, wenn diese z. B. ausbildungsbedingt an einer anderen Anschrift gemeldet sind.


Sind die Verträge der Familienangehörigen an die Verträge des Mitarbeiters gekoppelt?

Wenn der bKV-Vertrag des Mitarbeiters fortbesteht, können die Zusatzverträge der Familienangehörigen bei Bedarf nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer von zwei Jahren wieder gekündigt werden. Ein späterer Wiedereintritt ist für diesen Familienangehörigen dann aber nicht mehr möglich.


Wenn der bKV-Vertrag des Mitarbeiters z. B. nach Kündigung des Arbeitsvertrages endet und der Versicherer identischen Versicherungsschutz als Einzeltarif anbietet, können die Familienangehörigen den Versicherungsschutz im Rahmen einer einzelvertraglichen Lösung weiterführen, wenn der Hauptversicherte seinen Vertrag ebenfalls im Rahmen eines Einzelvertrages weiter fortführt.


Gesundheitsfragen?

Bei Betriebsgrößen unter 10 Mitarbeitern kann es in Abhängigkeit der Branchenzugehörigkeit des Betriebes und je nach Versicherer und angefragtem Versicherungsschutz Gesundheitsfragen oder eine vereinfachte Gesundheitsprüfung geben.


Bei Betriebsgrößen über 10 Mitarbeitern lässt sich im Regelfall immer ein Versicherer finden, der für die Mitarbeiter und die mitversicherten Familienangehörigen auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet, sofern kein Tarif mit Krankenhausleistungen abgeschlossen wird.


Wenn der Versicherungsschutz für die Unterbringungen im Ein- oder Zweibettzimmer sowie Chefarztbehandlung gewünscht wird, ist im Regelfall eine Gruppe von mindestens 50 versicherten Personen nötig, damit keine Gesundheitsprüfung erfolgt.


Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz?

Damit ein bKV Konzept auch in großen Betrieben für alle Mitarbeiter ohne Einzelgespräch und individuelle Gesundheits- und Risikoprüfung angeboten und umgesetzt werden kann, gilt für die bKV der Grundsatz, dass auch für die Versicherungsfälle gleistet wird, die bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind.


Beispiel:
Wenn ein Arbeitnehmer bereits langjährig unter einer Pollenallergie leidet, kann er sich nach Abschluss einer bKV mit Versicherungsschutz für alternative Heilmethoden bei einem Heilpraktiker seiner Wahl auch wegen der bereits vor Abschluss der bKV bestehenden Pollenallergie behandeln lassen.


Diese rückwirkende Leistungszusage gilt nicht für bestimmte vom Versicherer klar definierte Leistungsausschlüsse. Leistungsausschlüsse werden im Regelfall nur für Krankentagegeldtarife und für Tarife mit Krankenhausleistungen ausgesprochen.


Leistungsausschlüsse

Bei Tarifen mit Krankenhausleistungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:


  • Vor Beginn des Versicherungsverhältnisses angeratene oder bereits begonnene oder noch laufende Krankenhausbehandlungen sowie bereits eingetretene Unfälle oder Arbeitsunfälle, die eine anschließende stationäre Behandlung nach sich ziehen.

Bei Tarifen mit Krankentagegeldleistungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:


  • Vor Beginn des Versicherungsverhältnisses eingetretene und bereits bestehende Arbeitsunfähigkeiten.
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