Verlust des Versicherungsschutzes in der KFZ-Versicherung

Mit einer KFZ-Haftpflichtversicherung und ggf. auch einer Teil- oder Vollkasko erwirbt man als Autofahrer ein umfangreiches Versicherungspaket. Doch dieser Versicherungsschutz steht schnell auf dem Spiel, da Versicherungen einerseits komplett die Leistungszahlung unter Umständen versagen können oder zumindest den Fahrer in Regress nehmen können.

Ein prominentes Beispiel sind Fahrten unter Alkoholeinfluss: Versicherungen dürfen ab der 0,3 Promillegrenze bzw. anderweitiger Drogeneinfluss den Fahrer (Fahrzeughalter) im Schadensfall bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen. Bei der Vollkaskoversicherung kann es sogar soweit gehen, dass man gar keinen einzigen Cent sieht. Ähnlich sieht es auch bei Fahrten ohne Führerschein aus. Ist bei der KFZ-Versicherung ein eingeschränkter Fahrerkreis vereinbart, dann sollten auch nur die Personen das Auto nutzen, die dazugehören. Ansonsten drohen auch hier Vertragsstrafen, die sich nicht selten im Bereich von zwei vollen Jahresbeiträgen bewegen.

Wer ein geparktes Auto rammt und schnell einen Zettel mit Adresse und seiner Telefonnummer an der Windschutzscheibe hinterlässt und dann weiterfährt, begeht auch bereits Fahrerflucht. Eine angemessene Zeit zu warten (0,5 bis 1 Stunde) und anschließend die Polizei zu verständigen, wenn der Fahrer des Autos noch nicht auftauchte, sollten selbstverständlich sein. Andernfall drohen schnell eine Verurteilung zur Haft- und Geldstrafe.

Wer nach einem Schadenfall unwahre Angaben in der Schadensmeldung macht, der riskiert ganz genauso den Versicherungsschutz. Der Abschluss von KFZ-Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko ist also kein Freibrief zum rücksichtslosen Verhalten im Straßenverkehr und zwingt den Versicherungsnehmer/Fahrer trotzdem, sich an die gesetzlichen Regelungen zu halten.