Stationäre Zusatzversicherungen für erste Klasse im Krankenhaus

Viele Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung sind unzufrieden: Einerseits werden die Leistungen im Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung stark beschnitten, andererseits sind die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung verhältnismäßig hoch. Erst im kommenden Jahr werden die Kassenbeiträge wieder auf 15,5% angehoben. Da der Wechsel in eine private Krankenversicherung nicht für jeden möglich ist, kann eine private Krankenzusatzversicherung helfen, in einigen Bereichen verbesserte Leistungen zu bekommen. Hier gibt es gleich zwei interessante Optionen für eine private Zusatzversicherung.

Stationäre Zusatzversicherung für den Krankenhausaufenthalt

Eine sinnvolle Ergänzung stellen die Zusatzversicherungen dar, die für Behandlungen bei stationärer Unterbringung in einem Krankenhaus gezahlt werden. Stationäre Aufenthalte in einem überfüllten Krankenhaus mit überlasteten Ärzten kommen leider immer häufiger vor. Patienten, die eine stationäre Zusatzversicherung abgeschlossen haben, bleiben zwar weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, aber im Fall der Einweisung in ein Krankenhaus werden die Leistungen von der privaten Zusatzversicherung übernommen.

Es können Behandlungen von einem gefragten Experten übernommen werden, denn der behandelnde Arzt wird nach einem attraktiveren Vergütungssatz bezahlt als durch die gesetzliche Krankenversicherung. Damit können sie sich einerseits von einem ausgewiesene Fachmann behandeln lassen, aber auch von einem Arzt ihres besonderen Vertrauens. Im Fall einer komplizierten Erkrankung ist diese Leistung „Gold wert“. Haben sie eine stationäre Zusatzversicherung abgeschlossen, werden sie in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht. Das bedeutet, dass die Belastungen eines stressigen Krankenhausaufenthaltes für sie so gering wie möglich gehalten werden.

Private Zusatzversicherungen für ambulante Leistungen

Interessant ist auch der Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung für den ambulanten Bereich. Viele Leistungen, die ein niedergelassener Arzt anbietet, werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Im Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung sind die prophylaktischen Arztleistungen, wie Untersuchungen und Beratungen relativ knapp bemessen: Außerhalb der Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche oder den Check- up ab 35 sind für gesetzlich Versicherte keine weiteren Vorsorgeuntersuchungen vorgesehen.

Es besteht aber die Möglichkeit, zusätzliche Untersuchungen durchführen zu lassen, wie ein umfangreicheres Blutbild . Für diese individuellen Gesundheitsleistungen („Igel“) kann ein niedergelassener Arzt ein Honorar verlangen, das nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird, aber auch für jede weitere medizinische Dienstleistung oder Beratungstätigkeit: Viele werden diese Erfahrung bei Beratungen vor dem Antritt einer Reise in exotische Länder oder bei sportmedizinischen Untersuchungen gemacht haben. Diese Leistungen, die nicht vordergründig medizinisch notwendig sind, kann eine private Zusatzversicherung für den ambulanten Bereich übernehmen.

Sollten sie es in Erwägung ziehen, eine private Krankenzusatzversicherung abzuschließen, ist es ratsam, sich vorher gründlich und kompetent beraten zu lassen. Ein erster Einstieg kann ein kostenloser Versicherungsvergleich sein. An diesen sollte sich nach Möglichkeit eine gründliche und objektive Beratung durch einen unabhängigen Versicherungsexperten anschließen.

Info’s und Onlinerechner zu Krankenzusatzversicherungen gibt es »HIER.