Krankenhaus-Zusatzversicherung für den Ernstfall

Es passieren eine Reihe von Ereignissen im Laufe des Lebens, welche man beeinflussen kann, doch gibt es auch jene, die man nicht beeinflussen kann. Hierzu zählen Krankheiten oder auch ein schwerer Unfall. Nun gibt es immer wieder Leute, die nach dem Prinzip „Mir passiert schon nichts“ verfahren und ihren Lebensweg bestreiten. Doch das Risiko ist groß. Man kann sich zwar nicht vollständig davor schützen bzw. versichern, doch kann man die Folgen von Krankheiten und Unfälle über die Kranken- und/oder Unfallversicherung abdecken.

Wie und in welchem Umfang ist die entscheidende Frage und wie sieht die Versorgung aus, wenn ich ins Krankenhaus muss. Gibt es eine Krankenhaus-Zusatzversicherung, die die gesetzliche Versorgung, also Behandlung durch einen Belegarzt und die Unterbringung im Mehrbettzimmer, ergänzt und überbietet?

Krankenhaus-Zusatzversicherung – Sinnvolle Investition oder Luxus ?

Im Mehrbettzimmer muss ich mein Zimmer im Krankheitsfall mit mehreren Patienten teilen, mit einer Krankenhaus-Zusatzversicherung habe ich die Möglichkeit, im Zweibettzimmer oder sogar im Einbettzimmer untergebracht zu werden. Die Möglichkeit, nicht mit 2 oder mehr anderen kranken bzw. genesenden Patienten das Zimmer zu teilen, kann sicherlich auch zu einer schnelleren Genesung beitragen, wenn man z.B. besser schlafen kann, ohne dass jemand im Hintergrund oder nebenan unter Schlafapnoe leidet und schnarcht.

Des weiteren hat man mit einer Krankenhaus-Zusatzversicherung die Möglichkeit, einen medizinischen Spezialisten in Form des Chefarztes in Anspruch zu nehmen. Auch das kann natürlich bei diversen Erkrankungen zu einer schnelleren Genesung beitragen. Bei Behandlungen durch den Chefarzt kann der Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) voll ausgeschöpft werden. Eine Abrechnung bis zum 3,5fachen Satz ist mit entsprechender medizinischer Begründung möglich. Nach entsprechender Honorarvereinbarung zwischen Patient und Arzt kann sogar eine Erstattung über den 3,5fachen Satz der Gebührenordnung hinaus erstattet werden.

Sollte eine der beiden sogenannte Wahlleistungen Chefarzt bzw. Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer nicht in Anspruch genommen werden, kann man stattdessen einen monetären Pauschalsatz pro Tag in Anspruch nehmen. Somit ist eine Krankenhaus-Zusatzversicherung sicherlich für viele gesetzlich Krankenversicherte eine sinnvolle Investition.

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