Hier erfahren Sie welche Vereinbarungen noch gelten. Dazu folgen Sie bitte einfach diesem Link auf die Seiten des KZBV.
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Eine interessante Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung ist eine private Zahnzusatzversicherung. Besonders hochwertiger Zahnersatz wird durch den Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung erschwinglich. Um sich allerdings für eine kurzfristig angeratene Zahnarztleistung noch schnell abzusichern, ist eine Zahnzusatzversicherung nicht geeignet. Hiergegen sprechen die von den Versicherern auferlegten Wartezeiten und die Summenbegrenzungen in den ersten Jahren. Dies sind Vertragspunkte, die vor dem Abschluss beachtet werden sollten, denn die Zahnzusatzversicherung kann nur langfristig betrachtet werden.
Viele Interessierte an einer Zahnzusatzversicherung fragen nach Tarifen, die auf eine Gesundheitsprüfung verzichten. Für Versicherer sind die Gesundheitsfragen oft Grundlage eines Vertragsschlusses und nur wenige verzichten darauf. Lesen Sie weiter, warum es eigentlich derartige Fragen gibt und welche Anbieter auf Zahngesundheitsfragen verzichten.
Der kleine aber feine Unterschied zwischen Wartezeiten und Summenbegrenzungen führt bei Interessenten für eine Zahnzusatzversicherung häufig zu Verwirrungen. Immer wieder wird gerade in diesem Bereich die Frage gestellt, ab wann denn nun die Leistungen beim Zahnarzt in Anspruch genommen werden können. Während die Wartezeiten in den allgemeinen Vertragsbedingungen der Versicherer eindeutig geregelt sind, werden eventuelle Summenbegrenzungen von den Gesellschaften in den jeweiligen Tarifbedingungen sehr unterschiedlich gehandhabt.
Eine zahnärztliche Prophylaxe ist sinnvoll, um größere Schäden am Gebiss zu verhindern. Das gilt nicht nur für Kinder, sondern auch bei Erwachsenen können zahnärztliche Prophylaxeleistungen die Haltbarkeit des Gebisses deutlich verlängern. Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass diese Leistungen von der Krankenversicherung übernommen werden, aber das ist nicht so. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur minimale Prophylaxeleistungen, eine professionelle Zahnreinigung muss z.B. aus eigener Tasche gezahlt werden. Aber auch Versicherte einer privaten Zahnzusatzversicherung können diese Leistungen nicht immer geltend machen. Es lohnt sich, vor dem Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung genau hinzusehen, ob Prophylaxeleistungen übernommen werden und wenn ja, in welchem Umfang.