Hier erfahren Sie welche Vereinbarungen noch gelten. Dazu folgen Sie bitte einfach diesem Link auf die Seiten des KZBV.
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Viele zahnärztliche Leistungen sind privat ärztliche Leistungen, von denen die gesetzliche Krankenkasse nur einen Bruchteil übernimmt. Bezahlt werden nur die Leistungen die medizinisch notwendig sind. Behandlungen die besonderen ästhetischen Ansprüchen genügen sollen, z.B. eine Krone mit Keramikverblendung an den Backenzähnen, werden nicht erstattet. Diese Leistungen sind vor allem für diejenigen interessant, die bereits Probleme mit ihrem Gebiss haben. Andere werden sich möglicherweise fragen, wie dringlich bei einer guten Zahngesundheit der Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung ist.
Der Tipp für die ältere Generation oder Menschen mit prothetischem Zahnersatz. Denn auch für Menschen im fortgeschrittenen Alter ist eine Zahnzusatzversicherung durchaus sinnvoll. Im Zeitalter von Rentenkürzungen, Besteuerung von Renten und Beitragszahlung zur gesetzlichen Krankenversicherung, kann ein erforderlicher Zahnersatz für einen oder mehrere Zähne sehr schnell zu finanziellen Problemen führen. Auch bei der Reparatur von vorhandenem Zahnersatz entstehen teilweise hohe Kosten. Häufig stehen die Patienten dann hilflos vor einer großen Rechnung, ohne zu wissen, wie diese gezahlt werden soll.
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