Die Mitnahme der Alterungsrückstellungen von in die GKV wechselnden Mitgliedern der privaten Krankenversicherung, von AOK-Chef Ahrens gefordert, wird vom Verband der privaten Krankenversicherung als widersinnig abgewiesen.
In einer Pressemitteilung hieß es: „In der PKV sorgen die Versicherten als Gemeinschaft für ihre im Alter steigenden Gesundheitskosten vor. Ihre Alterungsrückstellungen sind folglich keine persönliche Spareinlage, sondern Deckungskapital für die zukünftigen Krankheitskosten eines Kollektivs. Dass dieses nicht zur individuellen Auszahlung oder als Mitgift für die GKV zur Verfügung steht, ist in zahlreichen Gutachten einwandfrei nachgewiesen.“
Die private Krankenversicherung praktiziert im Gesundheitswesen ein Kapitaldeckungsverfahren das bei der Altersvorsorge bereits politisch anerkannt ist. Das in der gesetzlichen Krankenkasse genutzte Umlageverfahren stößt durch die demografische Entwicklung immer weiter an seine Grenzen.