In Österreich wollte eine Versicherung nicht die Kosten für eine Tierarztbehandlung übernehmen weil die Höhe der Rechnung größer war als der angebliche Zeitwert des Tieres. Die Versicherung verglich damit indirekt den Hund Tier mit einem Auto bei dem es in der Tat einen wirtschaftlichen Totalschaden gibt. Der Besitzerin wurde sogar nahegelegt das Tier einschläfern zu lassen. Letztendlich zahlte die Versicherung doch, nachdem die Besitzerin mit einem Anwalt gedroht hatte.
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Die Schul- und Berufsausbildung oder ein Studium sind heutzutage teuer. Hier ist frühzeitiges Handeln wichtig, um das nötige Kapital anzusparen. Insbesondere viele verantwortungsbewusste Großeltern möchten ihren Enkeln beim Vermögensaufbau helfen. Früher war oft ein Sparbuch in der Schultüte, doch heute sind andere Lösungen attraktiver.
Schließt man eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab, legt Ihnen die Versicherungsgesellschaft einen Fragebogen zu Ihrem Gesundheitszustand vor. Der Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte immer wahrheitsgemäß beantwortet werden. Sollten wissend falsche Angaben gemacht werden, riskiert man, dass im Leistungsfall eine Leistung verweigert wird. So entschied das Oberlandesgericht Brandenburg in einem jüngsten Urteil, dass bei einer verschwiegenen Magenschleimhautentzündung die Versicherung eine Zahlung verweigern könne (Az 11 U 6/11). In dem Fall ging es um eine Beamtin, die nach einer Dienstunfähigkeit eine Rente von ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung bezogen hatte. Eine Vielzahl von Urteilen hat diese Praxis der Versicherungen bestätigt, sodass in dieser Hinsicht Rechtssicherheit vorliegt.
Am Wochenende hat die Koalition in Berlin beschlossen, das der einheitliche Beitragssatz für die gesetzliche Krankenkasse auf 15,5 Prozent festgesetzt wird. Um stärkere Belastungen der Versicherten zu milden, wird gleichzeitig der Beitrag für die Arbeitslosenversicherung auf 2,8 Prozent gesenkt. Der einheitliche Krankenversicherungsbeitrag kommt zum 1. Januar 2009. Es werden etwa neun von zehn Versicherten mehr als bisher bezahlen.
Jeder interessierte Medizin-Laie kann jetzt auf der Internetseite der Arzneimittel-Zulassungsbehörde, unter www.PharmNet.Bund.de, nach wichtigen Angaben zu Medikamenten kostenfrei recherchieren. Somit gibt es erstmals eine zentral und transparente öffentliche Quelle für Arzneimitteldaten.