Alternative Heilmethoden in der PKV

Akupunktur, Homöopathie oder Chirotherapie sind inzwischen fest etabliert, aber es gibt viele weitere alternative Behandlungskonzepte, die man oft aus eigener Tasche bezahlen muss. Es muss grundsätzlich eine medizinische Wirksamkeit durch verschiedene wissenschaftliche Verfahren erwiesen werden. Dennoch gibt es Unterschiede, welche Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden und welche nicht. Die besten Leistungsübernahme für alternative Behandlungsmethoden bringt die private Krankenversicherung, kurz PKV als Voll oder Zusatzversicherung. Wir zeigen ihnen, worauf es in Sachen alternative Heilmethoden für Versicherte der PKV ankommt.

Versicherte der privaten Krankenversicherung haben einen großen Vorteil wenn Sie sich für alternative Medizin interessieren, denn es gilt hier die freie Arztwahl. D.h. für sie, dass sie sich bei dem Arzt oder Heilpraktiker behandeln lassen können, dem sie größtes Vertrauen entgegenbringen. Anders als gesetzlich Versicherte. Hier muss der behandelnde Arzt oder Heilpraktiker in der kassenärztlichen Vereinigung sein, was oft bedeutet, dass die gewünschte Behandlung, z.B. Akupunktur, durch einen Schulmediziner vorgenommen und bezahlt wird, auch wenn er darin nicht ausgebildet wurde. Die Dienste eines erfahrenen Heilpraktikers müssen von Versicherten der gesetzlichen Krankenkasse oft aus eigener Tasche oder durch eine private ambulante Zusatzversicherung beglichen werden.

Sie sollten sich gründlich informieren, ob ihre PKV alternative Heilmethoden zahlt. Es sind Fälle bekannt geworden, in denen die private Krankenversicherung die Leistungsübernahme verweigert hat, mit der Begründung, dass bestimmte Behandlungen nicht medizinisch notwendig sind. D.h. sie sollten sich vor Abschluss informieren, ob die gewünschten Leistungen im Versicherungsumfang enthalten sind und auch, bevor sie eine alternative Heilmethode in Anspruch nehmen, ob sie auch wirklich von ihrer Versicherung übernommen wird. Aber auch hier stehen die Chancen gut für Versicherte der PKV. Sie zeigt sich grundsätzlich für innovative Behandlungsmethoden zugänglicher als die gesetzliche Krankenkasse.

Im Wesentlichen sind die Versicherten in der PKV im Vorteil, wenn es darum geht eine alternative Heilmethode erstattet zu bekommen. Sind sie in einer gesetzlichen Krankenkasse und an alternativer Medizin interessiert, kann sich eine ambulante Zusatzversicherung lohnen, wenn ein Wechsel in die private Krankenversicherung nicht ohne weiteres möglich ist.