Private Krankenversicherung im Alter

Durch die Bildung finanzieller Rückstellungen, so genannter Alterungsrückstellungen, ist die Kalkulation für die private Krankenversicherung darauf ausgelegt, dass eine mit dem Alter steigende Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen abgesichert ist und keine Erhöhung der Beiträge bedeutet.

Neben den Alterungsrückstellungen gibt es noch zusätzliche Maßnahmen zur Abmilderung der Beitragsentwicklung im höheren Alter. So macht das Versicherungsaufsichtsgesetz bei Unternehmen für die private Krankenversicherung eine besondere Auflage. Es müssen 90 Prozent der Überzinsen aus der Alterungsrückstellung für Beitragsentlastungen der Versicherten im Alter verwendet werden. Davon profitieren schon heute alle über 65-Jährigen die eine private Krankenversicherung haben.

Des weiteren müssen alle Neuversicherten seit dem 1.1.2000 einen
Zuschlag von 10 Prozent auf ihren Beitrag zahlen. Er wird ohne Abzug von Kosten verzinslich angelegt und vom 21. bis zum 60. Lebensjahr erhoben. Das durch den Zuschlag angesparte Kapital hilft zusätzlich um im Alter Beitragserhöhungen zu vermeiden. Dabei kommt es darauf an, in möglichst frühen Jahren mit dem Anlegen des Zuschlags zu beginnen. Denn umso dauerhafter kann der Beitrag ab dem 65. Lebensjahr absolut konstant bleiben.

Ein weiteres Mittel um die Beiträge im Alter möglichst gering zu halten sind spezielle Beitragsentlastungsprogramme für die private Krankenversicherung. So ist es möglich, durch Zahlung eines Zusatzbeitrag in jungen Jahren, eine garantierte Senkung des Beitrags ab dem 65. Lebensjahr zu erhalten. Dieser Mehrbeitrag der für ein Beitragsentlastungsprogramm gezahlt wird, ist in vielen Fällen auch durch den Arbeitgeber zuschussfähig.

Viele weitere Informationen zu >>>private Krankenversicherung