Gesetzliche Rentenversicherung - Steuerpflicht für Rentner
 
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Steuerpflicht für Rentner

Als sonstige Einkünfte im Sinne des Einkommenssteuerrechts sind Renten steuerpflichtig. Allerdings sind Renten nicht in voller Höhe, sondern nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig.

Das Steuerrecht unterscheidet zwischen den Leibrenten, die auf Lebenszeit (Altersrente) gezahlt werden und den abgekürzten Leibrenten, die auf eine bestimmte Zeit beschränkt sind (z.B. Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit). Diese wird mit Vollendung des 65. Lebensjahres in eine Altersrente umgewandelt.

Steuerfreie Renteneinkünfte

Im Jahr 2004 wurde der Einkommensteuer-Grundfreibetrag erhöht und damit auch der Betrag steuerfreier Renten. Werden keine anderweitigen Einkünfte erzielt bleiben Renten auf Grund

  Alleinstehende Verheiratete
des Einkommensteuer-Grundfreibetrags 7.664 EUR 15.328 EUR
des Werbungskosten-Pauschbetrages 102 EUR 102 EUR
des Sonderausgaben-Pauschbetrages 36 EUR 72 EUR

bis zur folgender Jahreshöhe einkommensteuerfrei:

Steuerfreie Jahresrente 2004
Rentenbeginn für Alleinstehende für Verheiratete, 1 Rentner
2004 2004
mit 60 Jahren 24.381 EUR 48.444 EUR
       62 Jahren 26.007 EUR 51.673 EUR
       63 Jahren 26.903 EUR 53.455 EUR
       65 Jahren 28.896 EUR 57.415 EUR

Ertragsanteil von lebenslangen Leibrenten (§ 22 EStG)

Die Höhe des Ertragsanteils richtet sich nach dem Lebensalter des Rentners bei Rentenbeginn. Wer zum Beispiel bei erstmaliger Rentenzahlung 65 Jahre alt ist, dessen Rente hat einen Ertragsanteil von 27 Prozent. Dieser Ertragsanteil gilt für die gesamte Dauer der Rentenzahlung.

Der Ertragsanteil einer Rente beträgt
Alter bei Rentenbeginn Ertragsanteil
in v.H.
Alter bei Rentenbeginn Ertragsanteil
in v.H.
55 38 % 70 21%
56 37 % 71 20 %
57 36 % 72 19 %
58 35 % 73 18 %
59 34 % 74 17 %
60 32 % 75 16 %
61 31 % 76 15 %
62 30 % 77 14 %
63 29 % 78 13 %
64 28 % 79 12 %
65 27 % 80 11 %
66 26 % 81 11%
67 25 % 82 10 %
68 23 % 83    9 %
69 22 % 84    8 %

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