Gesetzliche Rentenversicherung - Rentenbescheid - Renteninformation
 
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Renteninformation

Beantragt der Versicherte eine Rente, wird ihm vom jeweiligen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (z. B. von der Deutschen Rentenversicherung) ein Rentenbescheid zugestellt. Mit dem Rentenbescheid wird der Anspruch auf Rente (Rentenart, Rentenbeginn, Rentendauer und Rentenhöhe) festgestellt.


Der Rentenbescheid ist nicht zu verwechseln mit der Renteninformation, die die Rentenversicherungsträger an ihre Mitglieder verschickt. Diese Renteninformation soll die Versicherten über ihre gegenwärtigen und künftigen Rentenansprüche informieren. Sie enthält Hochrechnungen der Rentenansprüche bis zum Beginn der Regelaltersgrenze.


Diese Renteninformationen sind in den letzten Jahren verstärkt in die Kritik geraten. Die in Aussicht gestellten Renten waren aufgrund einer hohen angenommenen Lohnwachstumsrate und der damit verbundenen Rentenanpassung unrealistisch hoch. Bisweilen lagen sie sogar über dem aktuellen Einkommen der Versicherten.


Aufgrund der Finanzierungsproblematik der gesetzlichen Rentenversicherung ist jedoch zukünftig mit einer wesentlich geringeren Rentenanpassung zu rechnen, wie die neue Rentenanpassungsformel bereits zeigt. Damit wurde das Ziel der Renteninformation, dem Versicherten die Notwendigkeit einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge aufzuzeigen, verfehlt.


Die neuen Infobriefe der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gehen nun von geringen Wachstumsannahmen aus. Die Renten-Variante auf der Grundlage eines jährlichen Zuwachses von vier Prozent entfällt. Die Varianten mit geringeren Zuwächsen werden um Abschläge und um den Nachhaltigkeitsfaktor reduziert. Die Dynamisierungswerte für die Hochrechnung der Rentenansprüche betragen dadurch nun für die ungünstigere Variante 1,5 Prozent und für die obere Variante 2,5 Prozent.


Bereits verschickte Prognosen werden allerdings erst dann korrigiert, wenn alle Versicherten eine Renteninformation erhalten haben. Welche Informationen Sie der Renteninformation der DRV entnehmen können und worauf Sie achten sollten, erläutern wir Ihnen verständlich und ausführlich in einem Muster-Rentenbescheid.


 

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