Versicherungen müssen Geld an ihre Kunden zurückzahlen

Gute Nachrichten jetzt auch für alle Kunden der Versicherungen Ergo und Iduna. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Hamburg haben Versicherte dieser beiden Unternehmen die Möglichkeit, zu viel gezahlte Ratenzuschläge für ihre Policen zurückverlangen. In einem Urteil erklärten die Richter des Hamburger Landgerichts diese Zuschläge der beiden Unternehmen für unzulässig. Grund sei, dass in den Verträgen die Angabe des Effektivzinses fehle. Dieser Zinssatz müsse aber klar ausgewiesen werden. Zuvor hatten die Richter auch die Zuschläge der Neuen Leben Lebensversicherung für unwirksam erklärt. Ratenzuschläge werden erhoben, wenn der Jahresbeitrag nicht auf einmal, sondern in Raten bezahlt wird. Dafür berechnen die Versicherungen einen Zuschlag.

Die Verbraucherzentrale rät deshalb allen Betroffen, Ratenzuschläge zurückzuverlangen. Dazu haben die Verbraucherschützer einen Musterbrief entwickelt der hier heruntergeladen werden kann.

ACIO empfiehlt die Möglichkeit zu nutzen. Experten erwarten zwar, dass die Versicherungen gegen das Urteil in Berufung gehen, letztendlich könnte es aber zu einer Neuberechnung der Ratenzuschläge und damit zu einer Teilerstattung kommen.