Die Hallesche wurde 1972 von der Alten Leipziger übernommen. Diese wurde vom Kaufmann Carl Friedrich Ernst Weisse als Leipziger Feuer-Versicherungs-Anstalt im Jahr 1819 gegründet. Es war das zweite Unternehmen in Deutschland.
Die Hallesche ist als Krankenversicherung auch im Bereich der Krankenzusatzversicherungen gut vertreten, die Ambulante Zusatzversicherung wird von uns in zwei Tarifvarianten verglichen: Hallesche ZKV-HP und Hallesche ZKV-HP+S.
Was leistet der Tarif?
Heilpraktiker | 100 % Kostenübernahme | |
Arzt für Naturheilverfahren |
Keine Kostenübernahme | |
Leistungsumfang | Ambulante Behandlungen, verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie verordnete Heilmittel | |
Erstattungshöhe | Der Tarif leistet bis zum Höchstbetrag der im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) festgelegten Gebührenspanne. | |
Leistungshöhe | Bis 420 EUR innerhalb eines Kalenderjahres. | |
Sehhilfen | Keine Kostenübernahme | |
Psychotherapie | Der Tarif leistet auch für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern 19.1 und 19.3 bis 19.8. Eine Kostenübernahmeerklärung mit der HALLESCHEN vor Behandlungsbeginn wird empfohlen. | |
Wartezeit | 3 Monate |
SPEZIAL-Tarif ohne Gesundheitsprüfung
Der Tarif ZKV-HP erstattet 100 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen, bis zu einem Rechnungsbetrag von 420 EUR pro Kalenderjahr.
Im ersten Kalenderjahr reduziert sich der Erstattungsanspruch für jeden nicht versicherten Monat um 35 EUR.
Zusammen mit diesem Versicherungsschutz, können Sie bei uns den Wechsel zur BKK-VBU beantragen und erhalten die Leistungen, die Sie schon immer wollten, endlich auch ohne Gesundheitsprüfung!
Was leistet der Tarif?
Heilpraktiker | 100 % Kostenübernahme | |
Arzt für Naturheilverfahren |
Keine Kostenübernahme | |
Leistungsumfang | Ambulante Behandlungen, verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie verordnete Heilmittel | |
Erstattungshöhe | Der Tarif leistet bis zum Höchstbetrag der im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) festgelegten Gebührenspanne. | |
Leistungshöhe | Bis 420 EUR innerhalb eines Kalenderjahres. | |
Sehhilfen | 100 % des Rechnungsbetrages, bis 240 EUR innerhalb von zwei Versicherungsjahren. | |
Psychotherapie | Der Tarif leistet auch für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern 19.1 und 19.3 bis 19.8. Eine Kostenübernahmeerklärung mit der HALLESCHEN vor Behandlungsbeginn wird empfohlen. | |
Wartezeit | 3 Monate |
SPEZIAL-Tarif ohne Gesundheitsprüfung
Der Tarif ZKV-HP+S erstattet 100 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen, bis zu einem Rechnungsbetrag von 420 EUR pro Kalenderjahr.
Im ersten Kalenderjahr reduziert sich der Erstattungsanspruch für jeden nicht versicherten Monat um 35 EUR.
Aufwendungen für Sehhilfen werden zu 100 % erstattet, bis 240 EUR innerhalb von 24 Monaten.
Zusammen mit diesem Versicherungsschutz, können Sie bei uns den Wechsel zur BKK-VBU beantragen und erhalten die Leistungen, die Sie schon immer wollten, endlich auch ohne Gesundheitsprüfung!