SPEZIAL-Tarif ohne Gesundheitsprüfung
Der Tarif + BKK-VBU ZKV-HP+S erstattet 100 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen, bis zu einem Rechnungsbetrag von 420 EUR pro Kalenderjahr.
Im ersten Kalenderjahr reduziert sich der Erstattungsanspruch für jeden nicht versicherten Monat um 35 EUR. Aufwendungen für Sehhilfen werden zu 100 % erstattet, bis 240 EUR innerhalb von 24 Monaten.
Zusammen mit diesem Versicherungsschutz, können Sie bei uns den Wechsel zur BKK-VBU beantragen und erhalten die Leistungen, die Sie schon immer wollten, endlich auch ohne Gesundheitsprüfung!
HALLESCHE + BKK-VBU ZKV-HP+S |
Konstante Beiträge im Alter? | Steigend, da ohne Alterssparanteil |
Besonderheiten | Ja |
Erstattung für Alternativmedizin | 420 EUR / Kalenderjahr |
Volle alternativmedizinische Leistung von Anfang an? | Ja, bei Beginn zum 01.01. |
Vorleistung Ihrer Gesetzlichen? | Nicht erforderlich |
Vorsorgeuntersuchungen | Nein |
Schutzimpfungen | Keine Erstattung aus der Zusatzversicherung. Aber Chip-Kartenleistung der BKK-VBU. |
Präventivmaßnahmen | Keine Erstattung aus der Zusatzversicherung. Aber BKK-VBU Leistung, 80% bis 400 EUR. |
Zuzahlungen | Nein |
Med. Behandlung im Ausland? | Nein |
Hörgeräte | Nein |
Heilpraktikerbehandlung | Ja, 100 % |
Arzneimittel vom Heilpraktiker | Ja, 100 % |
Heilmittel vom Heilpraktiker | Ja, 100 % |
Osteopathische Leistungen | Ja, 100 % |
Psychotherapeutische Leistungen | Ja, 100 % |
Höchstsatz Gebührenverzeichnis | Ja |
Teilheilpraktiker | Ja |
Brillen und Kontaktlinsen | Ja, 240 EUR / 24 Monate |
Volle Sehhilfenleistung von Anfang an? | Ja |
Glaukomvorsorge | Nein |
Sonnenbrille mit Stärkengläser | Ja, mit med. Begründung |
Lasik OP | Nein |
Sehschärfenänderung | Kein zusätzlicher Leistungsanspruch |
Mehrbeitrag für Brillenträger? | Nein |
Stiftung Warentest (Finanztest) | Der Tarif wurde nicht getestet |
Mindestversicherungsdauer | 2 Jahre |
Kündigungsfristen | 3 Monate |
Wechsel GKV | höherer Beitrag |
Statuswechsel GKV | Keine Auswirkung |
Umzug ins Ausland | Beendet Zusatzversicherung |
Weltweiter Versicherungsschutz? | Nein |
Tarife mit Gesundheitsfragen? | Nein |
Kinder unter 18? | Ja |
Sicher versichert? | Ja, sofort |
Gesundheitsfragen | Keine Gesundheitsfragen |
Versichertenkarte (Chipkarte) | Nein |
Leistungsanspruch ab? | 3 Monate Wartezeit |
Leistungsanspruch ab? | 3 Monate Wartezeit |
Erlass Wartezeiten | Kein Wartezeiterlass |
Arzt für Naturheilverfahren | Keine, aber Leistung der BKK-VBU |
Arzneimittel vom Arzt | Keine Erstattung, aber bis zu 100 EUR von der BKK-VBU |
Heilmittel vom Arzt | Keine Erstattung |
Höchstsatz Hufelandverzeichnis | Keine Erstattung nach Hufeland aus der Zusatzversicherung. Aber Chip-Kartenleistung der BKK-VBU |
Wir haben in unserem Onlinerechner den Heilpraktiker Tarif der HALLESCHE verschiedenen hochwertigen Top-Tarifen anderer Anbieter gegenüber gestellt. Da wir als freier Makler an keine Gesellschaften gebunden sind, haben wir einen umfangreichen Vergleich durchgeführt. Auf diese unabhängigen Empfehlungen zur Ambulanten Zusatzversicherung der HALLESCHE können Sie bauen.
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Der Tarif Hallesche + BKK-VBU ZKV-HP+S ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Es gibt mehrere Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte bezahlen den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Beitrag.
Ja, beginnt die Versicherung nicht am 01. Januar eines Kalenderjahres, dann vermindert sich für dieses Kalenderjahr der Erstattungsbetrag für Heilpraktikerleistungen von 420 EUR um jeweils 35 EUR für jeden nicht versicherten Monat.
Der Tarif sieht darüber hinaus keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor.
100% bis zu einem Gesamtbetrag von 420 EUR werden pro Kalenderjahr aus dem Tarif Hallesche + BKK-VBU ZKV-HP+S erstattet.
Nein, der Tarif Hallesche + BKK-VBU ZKV-HP+S leistet nicht für Vorsorgeuntersuchungen.
Nein, der Tarif Hallesche + BKK-VBU ZKV-HP+S leistet nicht für Schutzimpfungen.
Aber die BKK-VBU erstattet als Satzungsleistung über Chip-Karte oder auf Privatrezept ,100% der Kosten ärztlich empfohlene Schutzimpfungen. Sowohl im Inland als auch bei privaten Auslandsreisen, für die ganze Familie.
Nein, der Tarif Hallesche + BKK-VBU ZKV-HP leistet nicht für Präventivmaßnahmen wie Ernährungs- oder Sportkurse.
Aber die BKK-VBU erstattet als Satzungsleistung bis zu 400 EUR pro Jahr.
Bis zu zwei zertifizierte Gesundheitskurse in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Entspannung und Reduzierung von Genuss- und Suchtmittelkonsum werden dabei zu 80 % erstattet.
Nein, der Tarif Hallesche + BKK-VBU ZKV-HP+S leistet nicht für Zuzahlungen.
Nein, der Tarif Hallesche + BKK-VBU ZKV-HP+S leistet nicht bei einem im Ausland akut eintretenden Versicherungsfall für ambulante und stationäre Heilbehandlung oder zahnärztliche Notversorgung.
Wir empfehlen Ihnen daher für berufliche und private Reisen eine separate Auslandsreisekrankenversicherung für ca. 10 EUR pro Person und Jahr.
Nein, der Tarif Hallesche + BKK-VBU ZKV-HP+S leistet nicht für Hörgeräte.
100 % für die von Ihrem Heilpraktiker abgerechneten Behandlungen.
Erstattet wird auf Basis des Gebührenverzeichnisses der Heilpraktiker (GebüH) und im Rahmen der dort genannten Gebührenspanne.
100 % des Rechnungsbetrags für verordnete Arznei- und Verbandmittel.
100 % des Rechnungsbetrags für vom Heilpraktiker erbrachte und nach GebüH abgerechnete Heilmittel, wie z. B. Massagen.
100 % des Rechnungsbetrags für osteopathische Behandlungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6.
Es gilt die generelle Leistungshöchstgrenze von 420 EUR Erstattungsbetrag pro Kalenderjahr.
Zusätzlich erstattet die BKK-VBU als Satzungsleistung bis zu 360 EUR pro Jahr für die nach ärztlicher Bescheinigung von qualifizierten Osteopathen
erbrachten Behandlungen. Bis zu 6 Sitzungen pro Jahr werden zu 80 % und bis zu 60 EUR je Sitzung bezuschusst.
100 % des Rechnungsbetrags für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern 19.1 und 19.3 bis 19.8.
Voraussetzung ist die medizinische Notwendigkeit. Eine Kostenübernahmeerklärung ist nicht zwingend erforderlich, wir empfehlen jedoch die Abstimmung mit der Halleschen vor Behandlungsbeginn.
Soll die Position 19.2 zum Ansatz kommen, benötigt die Hallesche vorab zwingend einen Befund- und Behandlungsbericht, aus dem die genaue Krankheitsbezeichnung erkennbar sein muss. Zudem müssen Angaben zu der anzuwendenden Methode und eine Prognose zur voraussichtlichen Anzahl der Therapiesitzungen abgegeben werden.Es gilt die generelle Leistungshöchstgrenze von 420 EUR Erstattungsbetrag pro Kalenderjahr.
Ja, der Tarif leistet für Vollheilpraktiker und auch für sektorale oder Teilheilpraktiker die z. B. nur physio- oder psychotherapeutisch tätig sind.
Ja, die Aufwendungen für Sehhilfen werden zu 100 % erstattet, bis zu 240 EUR innerhalb von 2 Versicherungsjahren.
Ja, die Versicherungsleistung für Sehhilfen gilt auch für eine Sonnenbrille mit Sehstärke. Der Bedarf für die Tönung der Gläser muss gesondert begründet oder belegt werden. Ein medizinischer Nachweis für die Tönung der Gläser ist also notwendig.
Nein, die Leistung von 240 EUR steht innerhalb von 24 Monaten 1 x zur Verfügung. Eine innerhalb dieser zwei Jahre auftretende Sehschärfenänderung löst keinen neuen Leistungsanspruch aus.
Nein, im Tarif Hallesche + BKK-VBU ZKV-HP+S wird kein Mehrbeitrag verlangt, wenn der Antragsteller bereits Brillen oder Kontaktlinsen trägt.
Der Tarif wurde nicht getestet.
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer kündigen. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres. Beenden Sie Ihre Mitgliedschaft in der BKK-VBU, wird die Zusatzversicherung bei der Halleschen auf den höheren Einzelbeitrag umgestellt.
Wenn Sie von der BKK-VBU zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, wird die Zusatzversicherung bei der Halleschen auf den höheren Einzelbeitrag umgestellt. Es erfolgt aber keine nachträgliche Gesundheitsprüfung.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Keine, der Tarif Hallesche + BKK-VBU ZKV-HP+S leistet ausschließlich für die von Heilpraktikern erbrachten naturheilkundlichen Behandlungen.
Zusätzlich erstattet die BKK-VBU als Satzungsleistung über Chip-Karte 100 % der Kosten für homöopathische ärztliche Leistungen. Dies gilt auch für zusätzliche ärztliche Leistungen der Anthroposophischen Medizin.
Keine Erstattung für ärztlich erbrachte naturheilkundliche Behandlungen aus dem Tarif Hallesche + BKK-VBU ZKV-HP+S .
Aber die BKK-VBU erstattet als Satzungsleistung über Chip-Karte 100% der Kosten für homöopathische ärztliche Leistungen. Dies gilt auch für zusätzliche ärztliche Leistungen der Anthroposophischen Medizin.