Entscheidungshilfen Continentale CEB-Plus-U Ambulante Zusatzversicherung - Unsere Empfehlung
 
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Entscheidungshilfen Continentale CEB-Plus-U Ambulante Zusatzversicherung - Unsere Empfehlung


Dieser Tarif erstattet ausschließlich die Kosten für Heilbehandlungen durch Heilpraktiker. Für ärztlich erbrachte Naturheilverfahren wird nicht geleistet.


Versichert sind folgende Leistungserbringer/Naturheilverfahren:


  • Heilpraktikerleistungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)

Die von Heilpraktikern erbrachten naturheilkundlichen Behandlungen werden zu 50 % ohne Begrenzung des Rechnungsbetrages übernommen. Die Behandlungsmaßnahmen dürfen allerdings nur bis zu den Mindestsätzen der in dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker genannten Abrechnungsbeträge in Rechnung gestellt werden.


Summenbegrenzung: Die Erstattungsbeträge sind nicht durch eine Summenbegrenzung gedeckelt. Im ersten Jahr gilt allerdings folgende Regelung: Beginnt die Versicherung nicht am 1. Januar, ermäßigt sich die Leistung für Arznei- und Verbandmittel pro nicht versichertem Monat um jeweils 1/12.


Sehhilfen: Pro Jahr werden bei Kindern ärztlich verordnete Brillen oder Kontaktlinsen mit maximal 77 EUR bezuschusst. Besteht, wie bei Erwachsenen, kein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse, werden ärztlich verordnete Brillen und Kontaktlinsen zu 80 %, maximal aber mit 100 EUR pro Kalenderjahr bezuschusst.


Neben den Kernleistungen für Heilpraktikerbehandlungen und Sehhilfen sind ergänzende Leistungen bei kurzfristigen Auslandsreisen sowie weitere diverse Zuzahlungen im Versicherungsumfang enthalten.


Reformsicher: Die Tarifleistung wird unabhängig von der GKV-Vorleistung erbracht, sodass Sie mit diesem Tarif auch langfristig auf der sicheren Seite sind. Zukünftige Gesundheitsreformen und zu erwartende Kürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung haben keinen Einfluss auf die Erstattungsleistung.


Kündigungsrecht: Der Versicherer verzichtet auf sein ordentliches Kündigungsrecht.


Beitragskalkulation: Der Tarif wurde inkl. Alterungsrückstellungen kalkuliert. Der Beitrag wurde konstant kalkuliert, unterliegt aber den durch Kostensteigerungen im Gesundheitswesen ausgelösten Anpassungsmöglichkeiten.


Wartezeiten: Die allgemeinen Wartezeiten betragen drei Monate, die besonderen Wartezeiten acht Monate. Letztere gelten nur für Entbindungen und Psychotherapie. Ein Erlass der Wartezeiten kann durch Vorlage eines aktuellen ärztlichen Zeugnisses beantragt werden. Die Kosten für ein solches Dokument liegen durchschnittlich bei ca. 120 EUR und sind vom Antragsteller selbst zu tragen.


Historie: Der Tarif wurde im Januar 2005 in dem deutschen Markt eingeführt.


Fazit

Von den Tarifen, die sich auf die Leistung für Heilbehandlungen durch Heilpraktiker beschränken, ist der Tarif Continentale CEK-Plus schwächer als der ARAG 482, der 60% des Rechnungsbetrages erstattet.


Bei dem Tarif ARAG 482 sind die Rechnungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker zudem bis zu den Höchstsätzen erstattungsfähig, während die Continentale nur die Mindestsätze anerkennt.


Wenn Sie sich allein auf die Behandlung durch Heilpraktiker beschränken möchten, empfehlen wir Ihnen den Tarif ARAG 482.




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