Entscheidungshilfen ARAG 482 Ambulante Zusatzversicherung - Unsere Empfehlung
 
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Entscheidungshilfen ARAG 482 Ambulante Zusatzversicherung - Unsere Empfehlung


Für naturheilkundliche Behandlungen durch Ärzte wird in diesem Tarif nicht geleistet. Durch die fehlende Begrenzung wird der Tarif dann interessant, wenn Rechnungsbeträge über 3.500 EUR pro Jahr anfallen.


Versichert sind folgende Leistungserbringer/Naturheilverfahren:


  • Heilpraktikerleistungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)

Die von Heilpraktikern erbrachten naturheilkundlichen Behandlungen werden zu 60 % ohne Begrenzung des Rechnungsbetrages übernommen. Die Behandlungsmaßnahmen dürfen bis zum Höchstsatz der in dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker genannten Abrechnungsbeträge in Rechnung gestellt werden.


Summenbegrenzung: Die Erstattungsbeträge sind nicht begrenzt. Allerdings sieht der Tarif eine kleine Selbstbeteiligung vor. Diese beträgt für Kinder und Jugendliche 25 EUR pro Person und Jahr, für Versicherte nach dem vollendeten 21. Lebensjahr 50 EUR pro Person und Jahr.


Sehhilfen: Innerhalb von 24 Monaten werden 176 EUR für Brillen und Kontaktlinsen erstattet. Eine innerhalb der Frist eintretende Sehstärkenänderung löst keinen neuerlichen Leistungsanspruch aus.


Reformsicher: Die Tarifleistungen werden unabhängig von der GKV-Vorleistung erbracht, sodass Sie mit diesem Tarif auch langfristig auf der sicheren Seite sind. Zukünftige Gesundheitsreformen und zu erwartende Kürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung haben keinen Einfluss auf die Erstattungsleistung.


Kündigungsverzicht: Der Versicherer verzichtet auf sein ordentliches Kündigungsrecht.


Beitragskalkulation: Der Tarif wurde inkl. Alterungsrückstellungen kalkuliert. Der Beitrag wurde konstant kalkuliert, unterliegt aber den durch Kostensteigerungen im Gesundheitswesen ausgelösten Anpassungsmöglichkeiten.


Wartezeiten: Die allgemeinen Wartezeiten betragen drei Monate, die besonderen Wartezeiten acht Monate. Letztere gelten nur für Entbindungen und Psychotherapie. Ein Erlass der Wartezeiten kann durch Vorlage eines aktuellen ärztlichen Zeugnisses beantragt werden. Die Kosten für ein solches Dokument liegen durchschnittlich bei ca. 120 EUR und sind vom Antragsteller selbst zu tragen.


Historie: Der Tarif wurde im Januar 2003 auf dem deutschen Markt eingeführt.


Fazit

Von den Tarifen, die sich rein auf die Erstattung von Heilbehandlungen durch Heilpraktiker beschränken, ist der Tarif ARAG 482 der leistungsstärkste, da die Rechnungshöhe nicht begrenzt ist. Zudem werden die Rechnungen bis zum Höchstsatz der GebüH anerkannt.


Wenn Sie sich allein auf die Behandlung durch Heilpraktiker beschränken und mit der relativ geringen Leistung für Sehhilfen zufrieden sind, dann ist dies der richtige Tarif für Sie.


Sobald Sie aber auf die Inanspruchnahme ärztlicher Naturheilverfahren nicht verzichten möchten, ist der Tarif DKV KNHB die bessere Alternative. Sollen Sehhilfen ergänzend versichert werden, ist die Tarifkombination KNHB+KSHR der DKV unsere Top-Empfehlung.




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