Hier finden Sie eine Zusatzversicherung, die schon seit Längerem auf dem deutschen Markt ist. Für ärztlich erbrachte Naturheilverfahren wird nicht geleistet. Der Tarif erstattet lediglich die Kosten für Heilbehandlungen durch Heilpraktiker.
Versichert sind folgende Leistungserbringer/Naturheilverfahren:
Die von Heilpraktikern erbrachten naturheilkundlichen Behandlungen werden zu 70 % und bis zu einer maximalen Rechnungshöhe von 571 EUR übernommen. Dies ergibt eine maximale Erstattungsleistung von 400 EUR.
Die Behandlungsmaßnahmen dürfen bis zum Höchstsatz der im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker genannten Abrechnungsbeträge in Rechnung gestellt werden.
Summenbegrenzung: Die Erstattungsbeträge werden in den Anfangsjahren nicht durch zusätzliche Summenbegrenzungen oder Leistungsstaffeln eingeschränkt.
Sehhilfen: Innerhalb von 24 Monaten werden 150 EUR für Brillen und Kontaktlinsen erstattet. Eine innerhalb der Frist eintretende Sehstärkenänderung löst keinen neuerlichen Leistungsanspruch aus.
Reformsicher: Die Tarifleistungen werden unabhängig von der GKV-Vorleistung erbracht, sodass Sie mit diesem Tarif auch langfristig auf der sicheren Seite sind. Zukünftige Gesundheitsreformen und zu erwartende Kürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung haben keinen Einfluss auf die Erstattungsleistung.
Kündigungsrecht: Der Versicherer verzichtet auf sein ordentliches Kündigungsrecht.
Beitragskalkulation: Der Tarif wurde inkl. Alterungsrückstellungen kalkuliert. Der Beitrag wurde konstant kalkuliert, er unterliegt aber den durch Kostensteigerungen im Gesundheitswesen ausgelösten Anpassungsmöglichkeiten.
Wartezeiten: Die allgemeinen Wartezeiten betragen drei Monate, die besonderen Wartezeiten acht Monate. Letztere gelten nur für Entbindungen. Ein Erlass der Wartezeiten kann durch Vorlage eines aktuellen ärztlichen Zeugnisses beantragt werden. Die Kosten für ein solches Dokument liegen durchschnittlich bei ca. 120 EUR und sind vom Antragsteller selbst zu tragen.
Von den Tarifen, die sich rein auf die Erstattung von Heilbehandlungen durch Heilpraktiker beschränken, ist der Tarif AmbulantPlus der Allianz der Zweitstärkste.
Leistungsstärker ist der Tarif ARAG 482. Dieser erstattet zwar „nur“ 60% vom Rechnungsbetrag, sieht jedoch keine Begrenzung des jährlichen Erstattungsbetrages vor.
Möchten Sie nicht auf die Inanspruchnahme ärztlicher Naturheilverfahren verzichten, ist der DKV Tarife KNHB die passende Versicherung für Sie.
Sollen Sehhilfen ergänzend versichert werden, ist die Tarifkombination DKV KNHB+KHMR unsere Empfehlung.